Do, 07:02 Uhr
22.10.2009
Knöllchen jetzt per Post
Sie haben Ihre Parksünden vor Ihrem Lebensgefährten(in) geheimgehalten und still und leise schnell bezahlt? Das wird jetzt in Sondershausen ab nächste Woche schwieriger, weil man auch noch Post abfangen müsste. Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadtverwaltung Sondershausen informiert:...
Ab dem 26.10.2009 erhalten Verkehrsteilnehmer, welche Ihr Fahrzeug entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt haben, kein "Verwarngeld mit Zahlungsaufforderung" mehr am Fahrzeug. Nach der technischen Umstellung der Datenerfassung erhält der Fahrzeugführer nur noch einen Hinweiszettel, welcher Ihn auf eine begangene Ordnungswidrigkeit aufmerksam macht.
Die bisher übliche "Scheibenwischerverwarnung" auf der die genau begangene Ordnungswidrigkeit bereits vor Ort erkennbar war, entfällt somit. Im Rahmen eines automatisierten Verfahrens wird dem Halter bzw. der Halterin einige Tage später ein Bescheid mit weiteren Einzelheiten zugestellt. Dieses Verfahren ist in der Praxis identisch mit der Ahndung der Polizei bei Geschwindigkeits- bzw. Rotlichtverstößen.
Aus technischen Gründen können Anfragen der Bürger vor Erstellung des Bescheides zukünftig nicht mehr beantwortet werden.
Autor: khhAb dem 26.10.2009 erhalten Verkehrsteilnehmer, welche Ihr Fahrzeug entgegen den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) abgestellt haben, kein "Verwarngeld mit Zahlungsaufforderung" mehr am Fahrzeug. Nach der technischen Umstellung der Datenerfassung erhält der Fahrzeugführer nur noch einen Hinweiszettel, welcher Ihn auf eine begangene Ordnungswidrigkeit aufmerksam macht.
Die bisher übliche "Scheibenwischerverwarnung" auf der die genau begangene Ordnungswidrigkeit bereits vor Ort erkennbar war, entfällt somit. Im Rahmen eines automatisierten Verfahrens wird dem Halter bzw. der Halterin einige Tage später ein Bescheid mit weiteren Einzelheiten zugestellt. Dieses Verfahren ist in der Praxis identisch mit der Ahndung der Polizei bei Geschwindigkeits- bzw. Rotlichtverstößen.
Aus technischen Gründen können Anfragen der Bürger vor Erstellung des Bescheides zukünftig nicht mehr beantwortet werden.