Do, 07:03 Uhr
12.11.2009
Herbstliche Ärgernisse
Man kann es nicht verleugnen, der Herbst schlägt mit aller Macht zu. Die fallenden Blätter haben die Stadtverwaltung auf den Plan gerufen, mit einer wichtigen Meldung für alle Hausbesitzer...
Der Herbst hat schon seit längerem Einzug gehalten. Immer mehr fallende Blätter zeigen das deutlich. Viele erfreuen sich an der bunten Pracht, doch in der Stadt ist dies immer öfter ein Ärgernis. Um eine "Rutschpartie" zu vermeiden, ist die regelmäßige Beseitigung von Laub zu dieser Jahreszeit besonders wichtig.
Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung Sondershausen fordert deshalb noch einmal alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte auf, ein kritisches Auge auf ihre Umgebung zu werfen und ihrer Pflicht zur Reinigung der Straßen und Wege verstärkt nachzukommen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unkraut regelmäßig vorzunehmen. Außerdem freut sich doch jeder über eine saubere Stadt.
Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Der Fachbereich Bau & Ordnung weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.
Autor: khhDer Herbst hat schon seit längerem Einzug gehalten. Immer mehr fallende Blätter zeigen das deutlich. Viele erfreuen sich an der bunten Pracht, doch in der Stadt ist dies immer öfter ein Ärgernis. Um eine "Rutschpartie" zu vermeiden, ist die regelmäßige Beseitigung von Laub zu dieser Jahreszeit besonders wichtig.
Der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadtverwaltung Sondershausen fordert deshalb noch einmal alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte auf, ein kritisches Auge auf ihre Umgebung zu werfen und ihrer Pflicht zur Reinigung der Straßen und Wege verstärkt nachzukommen.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung ist eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unkraut regelmäßig vorzunehmen. Außerdem freut sich doch jeder über eine saubere Stadt.
Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Der Fachbereich Bau & Ordnung weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.
