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Mo, 10:03 Uhr
16.11.2009

Richter Kropp: Diebstahl bei der Feuerwehr

In den Abendstunden des 20. März des vergangenen Jahres fand in einem Ort im westlichen Kyffhäuserkreis ein von der Freiwilligen Feuerwehr des Ortes organisiertes Osterfeuer statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung verkaufte die Feuerwehr auch Getränke, die lediglich auf Kommission gekauft waren. Die Reste hiervon wurden danach bei einem Mitglied der Feuerwehr abgestellt...


Der Angeklagte Benni J. (16, Name geändert) half bei der Feuerwehr freiwillig aus und brachte am kommenden Tag auch die Getränke in das Feuerwehrhaus zurück. Im Gebäude der Feuerwehr befand sich ein Schlüssel zum Gebäude, wovon auch Benni J. Bescheid wusste. Am späten Nachmittag des 21.03.2008 besuchte der Angeklagte einen Freund. Aus der Zusammenkunft wurde dann eine kleine Feier mit weiteren Freunden. Der Angeklagte fühlte sich nun veranlasst, für die Getränkeversorgung der Feier Sorge zu tragen.

Er präsentierte den Freunden den Schlüssel zum Gebäude der Feuerwehr, den er zuvor an sich gebracht hatte. In mehreren Etappen begab er sich zum Gebäude der Feuerwehr und schleppte von dort mehrere Kästen Bier und Flaschen Schnaps im Wert von etwa 150 Euro in die Wohnung seines Freundes. Anlässlich einer Feuerwehrversammlung präsentierte der Angeklagte dann den Verantwortlichen den bereits benannten Schlüssel und gab dazu an, diesen habe ihm ein kleiner Junge in den Briefkasten geworfen.

Mit dieser Geschichte hatte es jetzt Jugendrichter Gerald Fierenz vom Amtsgericht Sondershausen zu tun. Denn Benni J. war wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Mühlhausen angeklagt worden. Die dreiste Tat kam durch die Zeugen ans Tageslicht, die mit J. gefeiert hatten. Diese blieben auch vor Gericht bei ihrer den J. belastenden Aussage. Im Gegensatz zu seinen Mitzechern blieb J. bei jedoch seiner Lüge. Er habe mit der Sache nichts zu tun und den Schlüssel auf die geschilderte Weise „gefunden.“

150 Stunden gemeinnützige Arbeit lautete dann das Urteil gegen den auch schon wegen Diebstahls vorbestraften jungen Mann. Aufgrund des hartnäckigen Leugnens des Angeklagten benötigte das Gericht zwei Verhandlungstage, um das Verfahren dann auch rechtskräftig abschließen zu können. Aus dem Verfahren kann man lernen, dass viele Jugendliche in ihren Taten und ihrem Verhalten vor Gericht immer dreister werden.
Autor: nnz/kn

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