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Do, 09:34 Uhr
10.12.2009

Verjährung droht

Nicht immer waren die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit rechtmäßig. Oft scheiterte deren Wirksamkeit an mangelhaft gestalteten Preisänderungsklauseln. Die Thüringer Verbraucherzentrale mit einem Beispiel...


So sei zum Beispiel auch die Preisänderungsklausel der E.ON Thüringer Energie AG, die insbesondere in den Tarifen „maxivat“ und „duravat“ Verwendung findet, unwirksam.

Verbraucher, die deshalb den Preiserhöhungen widersprochen und dennoch unter Vorbehalt die geforderten Preiserhöhungen gezahlt hatten, können diese nach Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen zurückfordern. Rückforderungsansprüche die im Jahr 2006 entstanden sind, verjähren allerdings am 31.12.2009. Für diese Ansprüche ist deshalb Eile geboten.

Die Gasversorger sollten unter Fristsetzung, per Einschreiben zur Rückzahlung aufgefordert werden. Die Frist sollte so bemessen werden, dass vor dem 31.12.2009 noch ein Mahnbescheid beantragt oder eine Klage erhoben werden kann, um die Verjährung der Rückforderungsansprüche zu hemmen, wenn der Versorger die Rückzahlung verweigert.

Betroffene Verbraucher können sich an die Verbraucherzentrale Thüringen wenden, um sich beraten zu lassen.
Autor: nnz/kn

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