Do, 13:52 Uhr
10.12.2009
Neues aus Berlin (11)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema einheitliche Finanzierung von Frauenhäusern und geht dabei besonders auf die Situation des Frauenhauses Die Arche in Sondershausen ein...
Im Ergebnis der in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Situation der Frauenhäuser kündigt die Fraktion DIE LINKE im Bundestag an, in Kürze entsprechend ihres 10-Punkte-Sofortprogramms einen Antrag zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Finanzierung der Frauenhäuser in den Bundestag einzubringen. Damit soll ein für alle von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder offener Zugang zu Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, finanziellen oder leistungsrechtlichen Stellung, Behinderung oder Aufenthaltsstatus garantiert werden.
Begründet wird der Antrag damit, dass durch die unzureichende und unterschiedliche Finanzierung durch die Länder und Kommunen eine bundesweite Funktionsfähigkeit der Frauenschutzhäuser nicht sichergestellt sei und im Widerspruch zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse stehe.
Im Zusammenhang damit verweist Kersten Steinke (Linke), Bundestagsabgeordnete aus Bad Frankenhausen, auch auf die angespannte Situation, des in freier Trägerschaft vom Verein Die Arche e. V. in Sondershausen betriebenen Frauenhauses, als das einzige nach Schließung der Häuser in Nordhausen und Bad Frankenhausen in der nordthüringer Region noch verbliebene. Allein die Tatsache, dass sich die Förderung aus Landesmitteln von 87.828 Euro im Jahr 2006 auf 43.600 Euro im Jahr 2008, trotz gestiegener Auslastung von 79 Prozent auf 103 Prozent, um mehr als die Hälfte reduziert hat, unterstreicht ihrer Ansicht nach die unbedingte Notwendigkeit für bundesweit einheitliche bedarfsgerechte Finanzierungsregeln. Darin sehe sie auch die Chance für einen dauerhaften Erhalt der Einrichtung, der als ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und deren Kindern vor Männergewalt im Kyffhäuserkreis gilt.
Autor: khhIm Ergebnis der in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Situation der Frauenhäuser kündigt die Fraktion DIE LINKE im Bundestag an, in Kürze entsprechend ihres 10-Punkte-Sofortprogramms einen Antrag zur Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen und bedarfsgerechten Finanzierung der Frauenhäuser in den Bundestag einzubringen. Damit soll ein für alle von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und deren Kinder offener Zugang zu Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen, unabhängig von ihrer sozialen Herkunft, finanziellen oder leistungsrechtlichen Stellung, Behinderung oder Aufenthaltsstatus garantiert werden.
Begründet wird der Antrag damit, dass durch die unzureichende und unterschiedliche Finanzierung durch die Länder und Kommunen eine bundesweite Funktionsfähigkeit der Frauenschutzhäuser nicht sichergestellt sei und im Widerspruch zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse stehe.
Im Zusammenhang damit verweist Kersten Steinke (Linke), Bundestagsabgeordnete aus Bad Frankenhausen, auch auf die angespannte Situation, des in freier Trägerschaft vom Verein Die Arche e. V. in Sondershausen betriebenen Frauenhauses, als das einzige nach Schließung der Häuser in Nordhausen und Bad Frankenhausen in der nordthüringer Region noch verbliebene. Allein die Tatsache, dass sich die Förderung aus Landesmitteln von 87.828 Euro im Jahr 2006 auf 43.600 Euro im Jahr 2008, trotz gestiegener Auslastung von 79 Prozent auf 103 Prozent, um mehr als die Hälfte reduziert hat, unterstreicht ihrer Ansicht nach die unbedingte Notwendigkeit für bundesweit einheitliche bedarfsgerechte Finanzierungsregeln. Darin sehe sie auch die Chance für einen dauerhaften Erhalt der Einrichtung, der als ein unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Infrastruktur zum Schutz von Frauen und deren Kindern vor Männergewalt im Kyffhäuserkreis gilt.