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Mi, 14:32 Uhr
03.02.2010

Minis kommen gut an

Mit Einführung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts zum 1. November 2008 ist die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft mit 1 Euro Stammkapital möglich. Die Erfurter IHK mit einem ersten Resümee...


Seit dieser Zeit registrierte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt eine wachsende Nachfrage nach der auch als „Mini-GmbH“ bezeichneten neuen Rechtsform. Insgesamt 486 Unternehmergesellschaften entstanden bisher in Thüringen.

„Die neuen Regelungen haben sich bewährt, wenngleich sie die klassische GmbH nicht verdrängen konnten“, zieht IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser ein erstes Fazit. Nach wie vor würden mehr GmbHs als Unternehmergesellschaften gegründet. Dennoch sei das Echo durchweg positiv. So erreichten wöchentlich fünf diesbezügliche Anfragen die Rechtsexperten der Kammer.

Ziele der GmbH-Reform wären insbesondere die Beschleunigung des Gründungsgeschehens, die Einschränkung von Missbrauch und eine steigende Attraktivität im Vergleich zu konkurrierenden ausländischen Rechtsformen. „Die Möglichkeit, eine Unternehmergesellschaft bereits mit 1 Euro Stammkapital gründen zu können, hat ausländische Zweigniederlassungen, wie die englische Limited, stark zurückgedrängt“, so der IHK-Chef. Für die neue Unternehmergesellschaft sei in Thüringen überwiegend ein Stammkapital im Bereich bis zu 1.000 Euro gewählt worden. In den Folgejahren müsse dann eine jährliche Rücklage gebildet werden, um das GmbH-Regelstammkapital von 25.000 Euro zu erreichen.

„Die Befürchtung, dass Unternehmergesellschaften mit geringer Kapitalausstattung schon in der Gründungsphase scheitern, hat sich bislang nicht bewahrheitet“, begrüßt Grusser die niedrige Einstiegshürde. Viele Dienstleistungen seien in der Regel bereits mit einer geringen Geschäftsausstattung möglich. Aber auch im Handelsbereich und bei Bauleistungen werde die Unternehmergesellschaft gern genutzt.

Trotz der teilweise beeindruckenden Gründungszahlen im ersten Jahr bestehe vielerorts noch Informations- und Beratungsbedarf, sowohl bei Existenzgründern als auch bei Geschäftspartnern und Banken. Die ersten Erfahrungen der IHK zeigten auch, dass der vom Gesetzgeber vorgezeigte Weg – die Unternehmergesellschaft als Einstieg zu nutzen und Anreize zur Umwandlung in eine GmbH zu schaffen – nicht zuletzt durch die Rücklagenvorgabe beschritten werde.

„In einigen Fällen ist es für Unternehmergesellschaften aber schwierig, ein Geschäftskonto zu eröffnen“, berichtet der IHK-Hauptgeschäftsführer. Die Banken würden dies aus Mangel an Erfahrung mit der neuen Gesellschaftsrechtsform und einer zu geringen Stammkapitalausstattung begründen.

„Zwar sind auch Unternehmergesellschaften auf eine gesicherte Finanzierungsbasis angewiesen, dennoch sollte den Gründern nicht pauschal ein Geschäftskonto verweigert werden“, gibt Grusser zu bedenken. Sonst werde die erleichterte Existenzgründung mit Unternehmergesellschaften ad absurdum geführt.
Autor: nnz

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