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Di, 12:24 Uhr
09.02.2010

Insolvenzverfahren ABS Artern

Zum Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABS GmbH Thüringen-Nord gibt der Gesellschaftervertreter des Kyffhäuserkreises, Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent Georg Schäfer, folgende Stellungnahme ab...

"Bereits Anfang der 2000-er Jahre zeichnete sich ab, dass aufgrund geänderter Förderpolitik der Bundesagentur für Arbeit, des Freistaats Thüringen und der EU kaum eine Möglichkeit bestehen wird, zwei Beschäftigungsgesellschaften (FAU Sondershausen und ABS Artern) dauerhaft im Kyffhäuserkreis zu halten. Den hohen Verwaltungskosten des festangestellten Personalkörpers standen reduzierte Förderungen des sogenannten "Zweiten Arbeitsmarkts" gegenüber.

Die zunächst angestrebte Fusion beider Gesellschaften ließ sich aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen nicht umsetzen. Gleichwohl blieb die Aufforderung der Gesellschafterkommunen an die Geschäftsführer, durch eine kostensparende Kooperation auf jeglicher Ebene sinnvoll weiterzuarbeiten, eindringlich bestehen. Leider wurden die hierbei bestehenden Chancen nicht genutzt. Die finanzielle Schieflage der ABS Artern wurden den Gesellschaftern im März 2009 bekannt, wobei der Geschäftsführer Informationen nur spärlich, zeitverzögert und teilweise unvollständig gab. Leider war dem Geschäftsführer nicht bekannt, dass seine kommunalen Gesellschafter nicht "einfach so" Kredite in jeglicher Höhe bewilligen dürfen, wenn die Kommunalparlamente nicht zustimmen und die Rechtsaufsicht nicht "grünes Licht" gibt.

Die Zweifel an der Eignung des Geschäftsführers, die nun wohl auch dem wohlmeinendsten Kommunalpolitiker hätten aufblitzen mögen, führten trotzdem nicht zur Abberufung des "ersten Mannes" bei der ABS, denn dafür wäre nach dem Gesellschaftsvertrag eine Zweidrittelmehrheit nötig gewesen. Schade, denn so wurde bereits im März 2009 ein "Herumreißen des Ruders" versäumt. Die nun eingetretene Zahlungsunfähigkeit der ABS führte zur Insolvenzantragstellung Ende Januar 2010, was allerdings keineswegs zum endgültigen Aus einer Beschäftigungsgesellschaft führen muss.

Vielmehr bietet die Insolvenzordnung (InsO) sehr wohl Chancen zur erhaltenden Sanierung des angeschlagenen Unternehmens. Ich hoffe, dass auch in Zukunft in der Region um Artern beschäftigungsfördernde Maßnahmen umgesetzt werden, zumal die Stadt Artern erfreulicherweise sehr deutlich signalisiert hat, hieran mitarbeiten zu wollen."
Georg Schäfer
Erster Kreisbeigeordneter und Sozialdezernent
Autor: khh

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