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Do, 08:50 Uhr
18.02.2010

Zur Grünabfallverbrennung

CDU-Landtagsfraktion hat mit einem mit einstimmigem Votum für weniger Vorgaben bei Grünabfallverbrennung gestimmt. Mehr Informationen von Landtagsmitglied Gudrun Holbe (CDU) gegenüber kn...

Bei der Grünabfallverbrennung wird es zukünftig keine zeitlichen und örtlichen Vorgaben des Landes mehr geben. Darauf machte die CDU-Landtagsabgeordnete Gudrun Holbe aufmerksam. In der Sitzung vom 17. Februar 2010 habe sich die CDU-Landtagsfraktion gemeinsam mit dem Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz auf eine entsprechende Novellierung der Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen geeinigt.

„Die CDU-Landtagsfraktion hat einstimmig ein Votum zur Änderung der jetzigen Verordnung abgegeben. Danach werden die örtlichen und zeitlichen Begrenzungen, dass nur außerhalb von Ortsteilen und innerhalb von März/April und Oktober/November verbrannt werden darf, aufgehoben. Wir haben damit die vielen Anregungen der Thüringer Kleingärtner aufgriffen und setzen diese nun um“, sagte Gudrun Holbe. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sei das Verbrennen jedoch weiter unzulässig.

Die CDU-Landtagsabgeordnete wies darauf hin, dass die Grünabfallverbrennung im Ermessen der Landkreise liegt.
CDU Wahlkreisbüro Gudrun Holbe
Autor: khh

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