Do, 15:37 Uhr
11.03.2010
Kreistag trat zusammen (4)
Wieder kontrovers diskutiert wurde gestern im Kreistag das Thema Aufgabenerfüllung nach dem SGB II. Es geht um die Betreuung der Harzt IV - Empfänger durch die ARGE Kyffhäuserkreis...
Der Eichsfeldkreis ist einer der wenigen Landkreise in der Bundesrepublik, die die Organisation der Arbeit nach dem SGB II als sogenannte Optionskommune vollziehen. Das heißt, der Landkreis ist verantwortlich für die gesamten Aufgaben nach SGB II. Im Kyffhäuserkreis hat man sich dagegen für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen sogenannter Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) entschieden. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaften arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und der Kyffhäuserkreis eng zusammen.
Ausgehend von einem Arbeitsbesuch im Eichsfeldkreis, der seit 2005 als Optionskommune arbeitet und die Aufgaben nach dem SGB II in vollem Umfang erfüllt, soll gleichermaßen im Kyffhäuserkreis zu verfahren werden, sofern sich zukünftig die Gelegenheit hierfür bieten sollte.
Momentan scheint eine politische Lösung auf Bundesebene denkbar, so Landrat Peter Hengstermann (CDU), nach der sich die Zahl der Optionskommunen von derzeit 69 künftig erhöhen könnte. Für diesen Fall soll eine Bewerbung des Kyffhäuserkreises abgegeben werden.
In der Diskussion sprach sich die der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Maik Göllert klar für eine Optionskommune aus. Auch Kreistagsmitglied Henry Hunger (CDU) sprach sich für die Optionskommune aus. Dabei geht es nicht nur um Wortspielereien, im Eichsfeldkreis heißt es nicht mehr Kunde der ARGE, sondern Bedürftiger, sondern auch um eine deutlich verbesserte Betreuung. Keine Hotlines mehr und wechselnde Berater, sondern jeder Bedürftige hat persönlich die zwei für ihn zutreffenden Ansprechpartner, getrennt nach Leistungsberechnung und Arbeitsvermittlung. Bezüglich des Kreises gesehen würde man sich nicht schlechter stellen und es würde Haushaltssicherheit bringen, sagten beide Kreistagsmitglieder.
Der Vertreter der Linken Torsten Blümel sah das etwas anders. Torsten Blümel sieht da durchaus finanzielle Risiken auf den Kreis zukommen. Seine Forderung, wie schon im Kreisausschuss war klar, "Arbeitsvermittlung muss Bundesaufgabe bleiben".
Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) sagte, er werde dem Beschluss mit Bausschmerzen zustimmen. Insbesondere räumt er ein, dass dem Kreis die Kraft fehle, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Landrat Peter Hengstermann (CDU) wollte die Sache dahingehend schmackhaft machen, dass man ja erst mal den Antrag stellen könne und dann immer noch Zeit und Möglichkeit hätte anders zu entscheiden.
Wie zerrissen die Meinung im Kreistag war, zeigt das Abstimmungsergebnis von nur 17 Ja-Stimmen, bei 11 gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen.
Die der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion eine Resolution an den deutschen Bundestag und die Landesregierung Thüringen zusenden, mit dem Inhalt und der Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde recht uneinheitlich bewertet. Folgende Resolution wurde mit 15 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen verabschiedet.
Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung
Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitssuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel muss weiterhin die Integration in Arbeit und Unabhängigkeit von staatlicher Leistung sein.
Unser Kyffhäuserkreis muss den Prozess der Betreuung maßgeblich gestalten. Ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher Träger, wir brauchen eine echte Wahlfreiheit, um für unseren Kyffhäuserkreis die optimale Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl kommunaler Träger im Grundgesetz lehnen wir deshalb ab.
Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitssuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.
CDU-Fraktion / SPD-Fraktion
Maik Göllert / Klaus Mehle
Autor: khhDer Eichsfeldkreis ist einer der wenigen Landkreise in der Bundesrepublik, die die Organisation der Arbeit nach dem SGB II als sogenannte Optionskommune vollziehen. Das heißt, der Landkreis ist verantwortlich für die gesamten Aufgaben nach SGB II. Im Kyffhäuserkreis hat man sich dagegen für die Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen sogenannter Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) entschieden. Im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaften arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und der Kyffhäuserkreis eng zusammen.
Ausgehend von einem Arbeitsbesuch im Eichsfeldkreis, der seit 2005 als Optionskommune arbeitet und die Aufgaben nach dem SGB II in vollem Umfang erfüllt, soll gleichermaßen im Kyffhäuserkreis zu verfahren werden, sofern sich zukünftig die Gelegenheit hierfür bieten sollte.
Momentan scheint eine politische Lösung auf Bundesebene denkbar, so Landrat Peter Hengstermann (CDU), nach der sich die Zahl der Optionskommunen von derzeit 69 künftig erhöhen könnte. Für diesen Fall soll eine Bewerbung des Kyffhäuserkreises abgegeben werden.
In der Diskussion sprach sich die der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Maik Göllert klar für eine Optionskommune aus. Auch Kreistagsmitglied Henry Hunger (CDU) sprach sich für die Optionskommune aus. Dabei geht es nicht nur um Wortspielereien, im Eichsfeldkreis heißt es nicht mehr Kunde der ARGE, sondern Bedürftiger, sondern auch um eine deutlich verbesserte Betreuung. Keine Hotlines mehr und wechselnde Berater, sondern jeder Bedürftige hat persönlich die zwei für ihn zutreffenden Ansprechpartner, getrennt nach Leistungsberechnung und Arbeitsvermittlung. Bezüglich des Kreises gesehen würde man sich nicht schlechter stellen und es würde Haushaltssicherheit bringen, sagten beide Kreistagsmitglieder.
Der Vertreter der Linken Torsten Blümel sah das etwas anders. Torsten Blümel sieht da durchaus finanzielle Risiken auf den Kreis zukommen. Seine Forderung, wie schon im Kreisausschuss war klar, "Arbeitsvermittlung muss Bundesaufgabe bleiben".
Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU) sagte, er werde dem Beschluss mit Bausschmerzen zustimmen. Insbesondere räumt er ein, dass dem Kreis die Kraft fehle, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Landrat Peter Hengstermann (CDU) wollte die Sache dahingehend schmackhaft machen, dass man ja erst mal den Antrag stellen könne und dann immer noch Zeit und Möglichkeit hätte anders zu entscheiden.
Wie zerrissen die Meinung im Kreistag war, zeigt das Abstimmungsergebnis von nur 17 Ja-Stimmen, bei 11 gegenstimmen und 3 Stimmenthaltungen.
Die der Antrag der CDU- und SPD-Fraktion eine Resolution an den deutschen Bundestag und die Landesregierung Thüringen zusenden, mit dem Inhalt und der Forderung nach einer Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde recht uneinheitlich bewertet. Folgende Resolution wurde mit 15 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen verabschiedet.
Resolution an den Deutschen Bundestag und die Landesregierung
Wir begrüßen die von der Bundesregierung fraktionsübergreifend angestrebte Grundgesetzänderung zur Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Wir erwarten die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für eine optimale Betreuung der Arbeitssuchenden und ihrer Familien vor Ort. Oberstes Ziel muss weiterhin die Integration in Arbeit und Unabhängigkeit von staatlicher Leistung sein.
Unser Kyffhäuserkreis muss den Prozess der Betreuung maßgeblich gestalten. Ob in einer Arbeitsgemeinschaft oder als eigenverantwortlicher Träger, wir brauchen eine echte Wahlfreiheit, um für unseren Kyffhäuserkreis die optimale Hilfe aus einer Hand anbieten zu können. Eine zahlenmäßige Begrenzung der Anzahl kommunaler Träger im Grundgesetz lehnen wir deshalb ab.
Wir fordern alle Verantwortlichen in Bund und Ländern parteiübergreifend dazu auf, ein rasches Verfahren zu ermöglichen und schell zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Die Arbeitssuchenden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Verwaltungen haben ein Recht auf Klarheit und Sicherheit.
CDU-Fraktion / SPD-Fraktion
Maik Göllert / Klaus Mehle