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Mi, 08:30 Uhr
24.03.2010

Zum Thema Elternbeiträge

Landrat Peter Hengstermann äußerte sich jüngste zum Thema Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen. Was sich da verändert hat, erfahren Sie hier....

Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII hat der Träger der Jugendhilfe die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen zu übernehmen.
Hier gab es in den vergangenen Jahren erhebliche Veränderungen.

Sowohl die Höhe der Elternbeiträge, als auch die Fallzahlen in den 56 Kindertageseinrichtungen im Kyffhäuserkreis sind in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Lag der Durchschnittsbeitrag des Elternbeitrages im Kyffhäuserkreis im Jahr 2005 noch bei 67,25 Euro, kletterte er bis 2009 auf 89,46 Euro an.
Die größten Steigerungen der Elternbeiträge erfolgten nach der Einführung der Landeszuschüsse für die Kindertageseinrichtungen.

Aber auch die Fallzahlenentwicklung muss hier berücksichtigt werden. Gab es im Jahr 2004 noch 670 Antragsteller, kletterte diese Zahl in 2007 auf 800 und in 2009 waren es 940 Antragsteller im Kyffhäuserkreis.

Diese Entwicklungen hat natürlich auch Einfluss auf die Zuschüsse zu den Elternbeiträgen in Kindertagesstätten, die vom Landkreis gemäß § 90 SGB VIII getragen werden müssen. Dieser entwickelte sich von 186.394 Euro im Jahr 1999, über 570.882 Euro in 2005 und lag in 2009 bei 945.602 Euro.
Autor: khh

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