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Mi, 11:56 Uhr
21.04.2010

Von "Opferrente" bis Stasi-Akten-Einsicht

Einen Bürgersprechtag der Beratungsinitiative im Auftrag der Landesbeauftragten zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen wird es nächste Woche in Sondershausen geben. Einzelheiten vor zu diesem Thema gibt es hier. Hingewiesen wird auch auf einen Bürgersprechtag des Petitionsausschusses...

Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht wurden durch den Deutschen Bundestag die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze beschlossen. Sie beinhalten das
  • Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) Ermöglicht die Aufhebung rechtsstaatswidriger Entscheidungen der DDR-Justiz (u. a. Pass-vergehen/ versuchte Republikflucht, Boykott- oder staatsfeindliche Hetze, Spionage, Wehr-dienstverweigerung). Ebenso politisch motivierte Verurteilungen mit überzogenem Strafmaß oder die außerhalb eines Strafverfahrens erfolgte gerichtliche oder behördliche Entschei-dung mit Anordnung zur Freiheitsentziehung, sofern diese der politischen Verfolgung oder sonstigen sachfremden Zwecken gedient hat. (Einweisung Psychiatrie oder Jugendwerkhof).
  • Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) Dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Maßnahmen von DDR-Organen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögens-werte oder einer beruflichen Benachteiligung geführt haben und die Folgen noch unmittelbar schwer und unzumutbar für den Betroffenen fortwirken.
  • Berufliches Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) Knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an StrRehaG und VwRehaG an. Erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u. a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu EOS oder Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).

Zielstellung dieser Rehabilitierungsgesetze ist es, Verfolgten einen Weg zu eröffnen, sich vom Makel persönlicher Diskriminierung zu befreien, einen Nachteilsausgleich in der Rente zu er-möglichen und soziale Ausgleichsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Anträge auf Rehabilitierung können noch bis 31.12.2011 gestellt werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Antragstellung auf Akteneinsicht in die Unterlagen der Staatssicherheit bei der Bundesbeauftragten. Ansprechpartner: Herr Morawski, TLStU

Bürgersprechtag der Beratungsinitiative im Auftrag der Landesbeauftragten zu den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen
am Donnerstag 29. April 2010, in der Zeit von 9:00 bis 16:30 Uhr
in Sondershausen, Landratsamt Kyffhäuserkreis, Markt 8 Kleines Sitzungszimmer
Tel.: 03632 741-510 (auch telefonische Rücksprachen unter während der Sprechzeiten möglich).


Thüringer Landtag : Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses

Der Petitionsausschuss bietet regelmäßig Sprechstunden für Bürger in ver­schiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Die Sprechstunden werden von dem Vorsitzenden des Petitionsaus­schusses, Herrn Abgeordneten Fritz Schröter, und anderen Landtags­abgeordneten durchgeführt.

Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsaus­schusses des Thüringer Landtags findet statt am
Dienstag, den 11. Mai 2010, von 14.00 Uhr – 17.00 Uhr ,
im Thüringer Landtag, Jürgen-Fuchs-Str. 1, 99096 Erfurt, Funktionsgebäude, Raum 004

Interessierte Bürger werden gebeten, unter der Rufnummer 0361 37-72135 Termine für die Sprechstunde zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 11. Mai 2010 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Str. 1, 99096 Erfurt wenden.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Jeder kann sich in eigener Sache, für einen anderen oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss wenden. Der Petitionsausschuss befasst sich z.B. mit sozialen Angelegenheiten, vermögensrechtlichen Fragen, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung, baurechtlichen Angelegen­heiten usw.

Die Zuständigkeit des Thüringer Landtags ist insbesondere gegeben, wenn Stellen betroffen sind, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Privatrechtliche Angelegenheiten, z.B. Mietstreitigkeiten, kann der Petitionsausschuss nicht über­prüfen. Der Petitionsausschuss kann auch nicht in gerichtliche Verfahren eingreifen oder gerichtliche Entscheidungen überprüfen.
Autor: khh

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