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Di, 08:23 Uhr
27.04.2010

nnz/kn-Tipp: Was ist mit dem Kindergeld?

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ist eine Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit nicht notwendig, wenn nicht mehr als vier volle Monate zwischen dem Monat nach Ablauf der Schulzeit und dem Studien- oder Lehrzeitbeginn liegen. Hinweise von der Nordhäuser Arbeitsagentur...


Dazu ein Beispiel: Endet die Schule im Juli, muss die Ausbildung oder das Studium im Dezember beginnen. Die vier vollen Monate nach Ablauf des Monats Juli sind die Monate August bis November. Man spricht hier von einer Übergangszeit. Dasselbe gilt auch für Zeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, beispielsweise während eines Studiums.

Außerdem ist zu beachten, dass das Einkommen, zu dem auch Einkünfte während der Übergangszeit zählen, den Grenzbetrag von jährlich 8004 € nicht überschreiten darf. Grundsätzlich wird für Kinder unter 18 Jahren Kindergeld gezahlt.

Kinder, die älter als 18 sind, können Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr beantragen, wenn Sie sich noch in Schul-, Berufsausbildung oder einem Studium befinden. Für Fragen steht die Servicehotline der Familienkassen unter 01801- 546337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) zur Verfügung.
Autor: nnz/kn

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