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Fr, 13:55 Uhr
30.04.2010

Antragsstellung noch möglich

Die Stellung eines Antrages auf Ehrenamtsförderung ist noch möglich, so eine Pressemitteilung aus dem Landratsamt Kyffhäuserkreis. Welche Bedingungen stehen, gibt es hier...

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung wird voraussichtlich auch in diesem Jahr wieder Gelder für Ehrenamtsförderung zur Verfügung stellen.
Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können formlose Anträge an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis Markt 8
99706 Sondershausen zu Händen Frau Schulz
gestellt werden.

Abgabetermin der Anträge ist der 31.05.2010 für eine Förderung im laufenden Jahr.
Die Vergabegrundsätze für eine Förderung beinhalten folgende Grundsätze:
  • Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen beim Ehrenamt zu unterstützen und zu fördern
  • Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet werden
  • Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit
  • Aus-, Fort- und Weiterbildung, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sein können
  • Förderung und Betreuung von Vernetzungsprojekten
  • Förderung von Modellprojekten

Autor: khh

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