Mi, 10:17 Uhr
05.05.2010
Richter Kropp: Sie hatte 13 Kinder
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gibt es immer wieder Menschen, die mit ihrem Geld nicht umgehen können und so in die Schuldenfalle geraten. Ein drastischer Fall aus dem Kyffhäuserkreis verdeutlicht das...
Das Amtsgericht Sondershausen hat nämlich eine 41jährige Frau aus dem westlichen Kyffhäuser wegen Betruges in einem solchen Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt.
Die Frau hatte am 1. August des Jahres 2006 unter Vorspiegelung ihrer Zahlungsfähigkeit eine Telekommunikationsanlage freischalten lassen. Den dafür geschuldeten Betrag in Höhe von 997,78 Euro zahlte sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung gab die Frau eine eidesstattliche Versicherung ab.
Das Skandalöse an dem Fall ist, dass die Frau, die seit Jahren arbeitsuchend ist, über Einkünfte im Rahmen des Arbeitslosengeldes II in Höhe von 1100 Euro verfügte. An Kindergeld für ihre 13 Kinder erhielt sie vom Staat Zahlungen in Höhe von 2.850 Euro, alles pro Monat. Der Gesamtbetrag von 3.950 Euro war offensichtlich nicht ausreichend, um damit leben zu können.
Vor Gericht war die Frau geständig. Sie habe nichts gegen die Rechnung der Firma unternommen, da ihr diese nicht nachvollziehbar gewesen sei. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher hatte die Frau erklärt, lediglich über 50 Cent Bargeld zu verfügen, sie zahle von ihren monatlichen Geldern 1000 Euro an Schulden zurück.
Ein Fall wie der vorliegenden, bei dem eine Mutter fast 4.000 Euro an staatlicher Leistung erhält und mit diesen von Steuergeldern finanzierten Beträgen nicht wirtschaften kann, ist wohl recht selten und in seiner Gestaltung recht krass. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.
Autor: nnz/knDas Amtsgericht Sondershausen hat nämlich eine 41jährige Frau aus dem westlichen Kyffhäuser wegen Betruges in einem solchen Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt.
Die Frau hatte am 1. August des Jahres 2006 unter Vorspiegelung ihrer Zahlungsfähigkeit eine Telekommunikationsanlage freischalten lassen. Den dafür geschuldeten Betrag in Höhe von 997,78 Euro zahlte sie trotz mehrfacher Aufforderung nicht. Etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung gab die Frau eine eidesstattliche Versicherung ab.
Das Skandalöse an dem Fall ist, dass die Frau, die seit Jahren arbeitsuchend ist, über Einkünfte im Rahmen des Arbeitslosengeldes II in Höhe von 1100 Euro verfügte. An Kindergeld für ihre 13 Kinder erhielt sie vom Staat Zahlungen in Höhe von 2.850 Euro, alles pro Monat. Der Gesamtbetrag von 3.950 Euro war offensichtlich nicht ausreichend, um damit leben zu können.
Vor Gericht war die Frau geständig. Sie habe nichts gegen die Rechnung der Firma unternommen, da ihr diese nicht nachvollziehbar gewesen sei. Gegenüber dem Gerichtsvollzieher hatte die Frau erklärt, lediglich über 50 Cent Bargeld zu verfügen, sie zahle von ihren monatlichen Geldern 1000 Euro an Schulden zurück.
Ein Fall wie der vorliegenden, bei dem eine Mutter fast 4.000 Euro an staatlicher Leistung erhält und mit diesen von Steuergeldern finanzierten Beträgen nicht wirtschaften kann, ist wohl recht selten und in seiner Gestaltung recht krass. Das Urteil ist rechtskräftig geworden.