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Di, 09:29 Uhr
11.05.2010

Kyffhäuserkreis begehrt

Von wegen keiner möchte in den Kyffhäuserkreis. Der Haushalt des Kyffhäuserkreises wird durch Zuzug teilweise erheblich belastet. Wie das zusammenhängt, erfahren Sie hier...

Auf der gestrigen Sitzung des Jugendhilfeausschusses präsentierte die Leiterin des Jugendamtes des Kyffhäuserkreises, Sabine Bräunicke, einige recht interessante Zahlen. Der Kyffhäuserkreis muss eine ganze Reihe zusätzlicher Kosten schultern, die durch Kostensteigerungen hervorgerufen werden die durch Zahlung von Hilfen zur Erziehung verursacht werden.

Hintergrund dazu ist, wenn Familien aus einem anderen Landkreis in den eigenen Kreis ziehen, dann muss der aufnehmende Landkreis diese Zahlungen zur Erziehungshilfe übernehmen. So ist die Sache gesetzlich geregelt. Wenn Zuzug und Wegzug sich die Waage halten, dann ist das auch kein Problem. Zum Problem wird es erst, wenn die Waage einseitig sich stark in eine Richtung neigt, wie es zurzeit dem Kyffhäuserkreis ergeht.

Dem Zuzug von 23 Familien steht aber nur der Wegzug von zwei Familien aus dem Kyffhäuserkreis gegenüber. Warum der Zuzug in den Kyffhäuserkreis so begehrt ist, konnte Sabine Bräunicke noch nicht ermitteln. Pech für den Kreis, dass die zuziehenden Familien auch noch kinderreich sind, für die Erziehungshilfen gezahlt werden müssen.

Durch diesen Zuzug kommen Mehrkosten in Höhe von 257.221,49 Euro auf den Kreis zu, während der Kreis durch den Wegzug nur mit 8.900 Euro entlastet wird. Zum Vergleich sei mal gesagt, das im Haushalt für 2010 eine Summe von 245.000 Euro an Kreismittel für Jugend- und Sozialarbeit im Haushalt eingestellt sind!

Kosten Zuzüge (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis) Kosten Zuzüge (Foto: Landratsamt Kyffhäuserkreis)

Und wo der Zuzug nicht überall herkommt. Von Pinneberg in Schleswig-Holstein im hohen Norden, über Kaiserslautern im äußersten Westen bis von München im tiefen Süden stammen die Familien her. Aber auch Kreuzburg, Apolda und die Nachbarn Nordhausen, Mühlhausen und Kelbra sind dabei. Nur der Osten ist nicht mit dabei. Weder aus den Ländern Sachsen, Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sind Zuzüge zu verzeichnen.
Autor: khh

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