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Di, 22:26 Uhr
25.05.2010

Ist das noch zulässig?

Das Beispiel Abtsbessingen, 600 Schweine verendet, zeigt, auf die Technik sollte man sich nie hundertprozentig verlassen. Es wirft aber auch Fragen auf...

In einer Schweinemastanlage im westlichen Kyffhäuserkreis ist am Pfingstmontag infolge eines Blitzeinschlages die Lüftungs-, Alarm- und Telefonanlage gleichzeitig ausgefallen. So stand es in der Meldung vom Landratsamt Kyffhäuserkreis. Sicher war so ein Ausfall ein großer Zufall.

Aber ein Umstand sollte zu denken geben. Offensichtlich wurde hier ein Stallgebäude betrieben, dass nur noch so wenig natürliche Be- und Entlüftung hat, dass ein Überleben ohne Zwangsbe- und Entlüftung gar nicht mehr möglich ist. Ist so etwas aus Sicht des Tierschutzes überhaupt zulässig? Müsste so eine Anlage nicht eine vorgeschriebene Mindestluftwechselrate haben, die wenigstens ein Überleben der Tiere sichert? Die Frage sollte man ruhig mal stellen. Oder ist das der Tribut dafür, dass die Geruchsbelästigungen kaum noch nach außen dringen sollen?

Was passiert eigentlich bei Schweinemastanlagen die mit 12.000 und mehr Plätzen. Muss man da nicht schon automatische Notstromanlagen haben, damit es bei einem totalen Stromausfall nicht in der Pressmeldung heißt: 6.000 Schweine sind verendet! Die Technik ist nicht allmächtig und hundertprozentig sollte man sich nicht darauf verlassen, dass der Strom immer und ewig da ist. Hat man da bei der Planung solche Anlage vielleicht ein paar Hühneraugen zugedrückt. Diese und ähnliche Frage (s.o.) erreichten kn und gibt sie mal an die Experten weiter. Wäre schön mal etwas genaueres zu hören.
Karl-Heinz Herrmann
Autor: khh

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