Mi, 14:38 Uhr
16.06.2010
Neues aus Berlin (53)
Im Rahmen unserer Reihe Berichte der Bundestagmitglieder unserer Region äußert sich das Mitglied des Bundestags, Kersten Steinke (Die Linke) zum Thema Häusliches Arbeitszimmer wieder steuerlich berücksichtigen. ..
In einer Öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag fordern über 11.000 Bürgerinnen und Bürger, dass häusliche Arbeitszimmer wieder uneingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden können. Im Jahr 2006 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit nur noch für die Fälle zugelassen, in denen das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Leidtragende dieser Entscheidung waren vor allem Freiberufler und Lehrer, die neben ihrer Arbeitsstätte auch noch zu Hause einen Arbeitsplatz brauchen.
Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen kritisiert diese Regelung. Wenn bestimmte Berufsgruppen auf einen häuslichen Arbeitsplatz angewiesen sind, dann muss dieser auch als Betriebsausgabe oder unter Werbungskosten steuerlich absetzbar sein können. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls verfassungsmäßige Zweifel am Abzugsverbot geäußert und zwar am konkreten Fall eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Trotzdem fordert nur die DIE LINKE, die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder uneingeschränkt zuzulassen. Alle anderen Parteien schieben das Thema auf die lange Bank. Noch in diesem Jahr könnte das Bundesverfassungsgericht die Regelung der schwarz-roten Regierung kippen. Auch hier steht eine Entscheidung an. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung eines ihrer Gesetze um die Ohren haut, so Steinke.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke
Autor: khhIn einer Öffentlichen Petition an den Deutschen Bundestag fordern über 11.000 Bürgerinnen und Bürger, dass häusliche Arbeitszimmer wieder uneingeschränkt steuerlich berücksichtigt werden können. Im Jahr 2006 hatte die schwarz-rote Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit nur noch für die Fälle zugelassen, in denen das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Leidtragende dieser Entscheidung waren vor allem Freiberufler und Lehrer, die neben ihrer Arbeitsstätte auch noch zu Hause einen Arbeitsplatz brauchen.
Kersten Steinke, Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE aus Bad Frankenhausen kritisiert diese Regelung. Wenn bestimmte Berufsgruppen auf einen häuslichen Arbeitsplatz angewiesen sind, dann muss dieser auch als Betriebsausgabe oder unter Werbungskosten steuerlich absetzbar sein können. Der Bundesfinanzhof hat ebenfalls verfassungsmäßige Zweifel am Abzugsverbot geäußert und zwar am konkreten Fall eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Trotzdem fordert nur die DIE LINKE, die steuerliche Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder uneingeschränkt zuzulassen. Alle anderen Parteien schieben das Thema auf die lange Bank. Noch in diesem Jahr könnte das Bundesverfassungsgericht die Regelung der schwarz-roten Regierung kippen. Auch hier steht eine Entscheidung an. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung eines ihrer Gesetze um die Ohren haut, so Steinke.
Wahlkreisbüro Kersten Steinke