Mi, 09:27 Uhr
04.08.2010
Richter Kropp: Einsatz mit Hindernissen
Die Feuerwehr, Dein Freund und Helfer! Wohl jeder ist froh, wenn die Feuerwehr hilft, wenn es brennt, wenn Leben gerettet werden. Alle, bis auf einen kleinen Flecken in Wasserthalleben...
Dort hatte Asterix G. (56, Name geändert) auf seinem Grundstück 5. Juni vergangenen Jahres Hölzer und Sträucher verbrannt. Eine schriftliche Genehmigung lag nun nicht vor, zudem erfolgte das Verbrennen unsachgemäß.
Also rückte die Freiwillige Feuerwehr Rohnstedt aus, um den Schaden zu beheben. Mit diesem Einsatz war Asterix G. nun nicht einverstanden. Er fuhr bei diesem Einsatz mit einem Radlader einfach auf den bereits ausgelegten Feuerwehrschlauch, um eine Löschung zu verhindern. Am Schlauch trat dadurch ein Schaden von 261,74 Euro auf.
Grund genug für das Amtsgericht Sondershausen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Sachbeschädigung einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro zu erlassen. Hiergegen legte G. Einspruch ein und trug vor, dass er die Löscharbeiten nicht habe verhindern wollen. Vielmehr habe er die Brandstelle mittels Radladers befahren und zum Löschen feuchte Erde aufgetragen. Er habe nur helfen wollen und sei mit dem Radlader versehentlich auf dem Schlauch zum Stehen gekommen.
Dagegen standen jedoch Zeugen von Feuerwehrmännern, nach denen G. ihnen verboten habe, das Feuer zu löschen. Er habe auch vorgebracht mit Genehmigung zum Verbrennen zu handeln. Außerdem habe er etwa fünf Minuten mit seinem Radlader auf dem Schlauch gestanden.
Nach diesen Aussagen knickte Asterix G. ein und nahm seinen Einspruch zurück. Die Aussagen der Retter waren zu eindeutig, um eine solche Geschichte noch aufrechtzuerhalten.
G. muss jetzt den angerichteten Schaden und die Geldstrafe bezahlen.
Es bleibt zu hoffen, dass er bei der nächsten Brandaktion umsichtiger ist. Denn Feuerwehrleute retten unser aller Leben!
Autor: nnzDort hatte Asterix G. (56, Name geändert) auf seinem Grundstück 5. Juni vergangenen Jahres Hölzer und Sträucher verbrannt. Eine schriftliche Genehmigung lag nun nicht vor, zudem erfolgte das Verbrennen unsachgemäß.
Also rückte die Freiwillige Feuerwehr Rohnstedt aus, um den Schaden zu beheben. Mit diesem Einsatz war Asterix G. nun nicht einverstanden. Er fuhr bei diesem Einsatz mit einem Radlader einfach auf den bereits ausgelegten Feuerwehrschlauch, um eine Löschung zu verhindern. Am Schlauch trat dadurch ein Schaden von 261,74 Euro auf.
Grund genug für das Amtsgericht Sondershausen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen wegen Sachbeschädigung einen Strafbefehl in Höhe von 450 Euro zu erlassen. Hiergegen legte G. Einspruch ein und trug vor, dass er die Löscharbeiten nicht habe verhindern wollen. Vielmehr habe er die Brandstelle mittels Radladers befahren und zum Löschen feuchte Erde aufgetragen. Er habe nur helfen wollen und sei mit dem Radlader versehentlich auf dem Schlauch zum Stehen gekommen.
Dagegen standen jedoch Zeugen von Feuerwehrmännern, nach denen G. ihnen verboten habe, das Feuer zu löschen. Er habe auch vorgebracht mit Genehmigung zum Verbrennen zu handeln. Außerdem habe er etwa fünf Minuten mit seinem Radlader auf dem Schlauch gestanden.
Nach diesen Aussagen knickte Asterix G. ein und nahm seinen Einspruch zurück. Die Aussagen der Retter waren zu eindeutig, um eine solche Geschichte noch aufrechtzuerhalten.
G. muss jetzt den angerichteten Schaden und die Geldstrafe bezahlen.
Es bleibt zu hoffen, dass er bei der nächsten Brandaktion umsichtiger ist. Denn Feuerwehrleute retten unser aller Leben!