Mi, 13:11 Uhr
04.08.2010
Urteil begrüßt
Die SPD-Fraktion des Thüringer Landtages begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Stärkung der Rechte von Kindern unverheirateter Eltern war überfällig, so die Meldung die kn gerade vom Mitglied des Landtages Dorothea Marx (SPD, erhielt...
Positiv bewertet SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx die heutige Stärkung unverheirateter Väter durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Deutschland hat sich verändert. Kinder wachsen heute längst nicht mehr nur in Familien auf, die durch eine Ehe legitimiert sind", sagt Marx mit Verweis auf Zahlen, wonach es immer Alleinerziehende in Deutschland gibt. "Im Sinne des Kindeswohls ist eine Unterscheidung zwischen ledigen und verheirateten Vätern unsinnig. Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Es gibt keine nichtehelichen Kinder, sondern nur nichteheliche Eltern", so die Abgeordnete. Sie macht aber auch deutlich, dass sich aus dem Urteil nicht nur neue Rechte für Väter, sondern auch Pflichten ergeben.
Marx hofft jetzt auf eine zügige Neuregelung durch das Bundesjustizministerium. Schließlich habe der Europäische Gerichtshof die bisherige deutsche Sorgerechts-Regelung bereits Ende vergangenen Jahres verworfen.
Autor: khhPositiv bewertet SPD-Justizpolitikerin Dorothea Marx die heutige Stärkung unverheirateter Väter durch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. "Deutschland hat sich verändert. Kinder wachsen heute längst nicht mehr nur in Familien auf, die durch eine Ehe legitimiert sind", sagt Marx mit Verweis auf Zahlen, wonach es immer Alleinerziehende in Deutschland gibt. "Im Sinne des Kindeswohls ist eine Unterscheidung zwischen ledigen und verheirateten Vätern unsinnig. Kinder haben ein Recht auf Mutter und Vater. Es gibt keine nichtehelichen Kinder, sondern nur nichteheliche Eltern", so die Abgeordnete. Sie macht aber auch deutlich, dass sich aus dem Urteil nicht nur neue Rechte für Väter, sondern auch Pflichten ergeben.
Marx hofft jetzt auf eine zügige Neuregelung durch das Bundesjustizministerium. Schließlich habe der Europäische Gerichtshof die bisherige deutsche Sorgerechts-Regelung bereits Ende vergangenen Jahres verworfen.
