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Mi, 11:05 Uhr
01.09.2010

Kinderpornos für Rollstuhlfahrer

Sie sind wohl die schlimmsten Delikte für einen Strafrichter: Taten nach § 184 b StGB, welcher den Erwerb, Besitz und die Verbreitung kinderpornographischer Schriften unter Strafe stellt. In Sondershausen wurde dazu verhandelt....


Im Regelfall steht hierauf eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren, in selteneren Fällen kann der Strafrichter auf eine Geldstrafe erkennen oder – bei gravierenderen Fällen – eine hohe Freiheitsstrafe festsetzen. Wieder war ein Verfahren dieses Deliktstyps vor dem Amtsgericht Sondershausen anhängig, wieder war ein Biedermann vor Gericht. Der 31jährige Falk B. (Name geändert) aus Sondershausen war vor dem Gericht der Kreisstadt angeklagt, vor zwei Jahren über das Internet anderen Nutzern eine Videodatei mit sexuellen Darstellungen von Kindern verbreitet zu haben. Wenige Monate später soll er für sich weitere Dateien heruntergeladen haben.

„Es stimmt alles, was mir vorgeworfen worden ist“, so die kurze geständige Einlassung des Angeklagten. Dieser hatte zunächst vor Gericht nicht erscheinen wollen. Er sei Rollstuhlfahrer und könne keine Treppen mehr steigen. Der Hinweis von Amtsrichter Gerald Fierenz, das Gericht verfüge über einen behindertengerechten Eingang und man könne den Verhandlungssaal passend einrichten, ermöglichte dann die Durchführung der Hauptverhandlung.

Der Amtsrichter verurteilte Falk B. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten. Diese Strafe wurde für den nicht vorbestraften Sextäter noch einmal zur Bewährung ausgesetzt. B. hat in der Bewährungszeit 600 Euro an eine Grundschule zu zahlen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Der Tatbestand des § 184 b StGB, der Kinderpornographie, gilt kriminologisch als Einstiegsdelikt für den aktiven Kindermissbrauch. Wer zuerst zusieht, möchte nicht selten auch später einmal aktiv werden. Deswegen zu Recht die hohe Strafdrohung für solche Delikte. Seinen Rechner ist Falk B. übrigens auf diese Weise auch schnell losgeworden, dieser wurde vom Gericht beschlagnahmt.
Autor: nnz

Kommentare
Ostdeutscher
01.09.2010, 12.14 Uhr
Blind machen!!!
Ich bin der Meinung das diese Person viel zu mild bestraft wurde.Wer solche Straftaten begeht sollte "blind gemacht" werden, damit er nie wieder solche filme schauen kann. (egal ob er im Rollstuhl sitzt oder nicht)
TeeEff
01.09.2010, 16.51 Uhr
*Facepalm*
Mindestens 3x!

Tat, Zuschauer zu Täter Begründung im Text in genau *diesem* Fall (man sollte das wie denn und die vorhandene Hindernisse hier mal wirklich zu Ende durchdenken) und dann diese private Straf-Forderung...

Fazit:

Die Summer aller Intelligenzen auf einem Planeten im Universum ist eine Konstante - die Bevölkerung wächst!
Georg66
01.09.2010, 17.56 Uhr
Rollstuhlfahrer
Ein Rollstuhlfahrer ist eben auch nur ein Mensch. Menschen machen Fehler und manchmal auch kriminelle Sachen. Aber der Drang nach Kinderpornos ist natürlich nicht zu rechtfertigen. Die Strafe ist schon in Ordnung. Ein blinder Rollstuhlfahrer würde der Gesellschaft noch mehr kosten.
@TeeEff
Bitte nicht immer so viele Fremdwörter einbauen. Durch das ewige Googlen wird man vom Thema abgelenkt.
Auch ungarische Wörter wären auch nicht so günstig.:-)
TeeEff
01.09.2010, 20.15 Uhr
Die Gesellschaft mehr Kosten?
Uhhhhhh uhhhh also abgesehen das die Tasten e und r arg nah beieinander liegen, und Summe und nicht Summer gemeint war, stellen sich bei dieser Art Argumente immer meine Warn-Nackenhaare auf.

So verdeckt die volkswirtschaftlichen Kosten bei Behinderungen anzuführen...das ist so...naja die Leute wissen was DAS ist!

Sorry, aber die dem zu Grunde liegende Ideologie ist indiskutabel!

Allerdings ist diese Gesellschaft eh ein wenig schizo - Unterschriftensammlungen und Bemühungen von Showgrößen, Politikern und Intellektuellen um Nichtauslieferung Polanskis z.B., der schon vor langem eingestanden hatte, sich eine 13jährige erst mit Drogen gefügig gemacht und dann an ihr vergangen zu haben, aber dank diverser Pässe, guter Kontakte und Geld sich seit rund 30 Jahren mehr oder weniger gut der Justiz entziehen kann...eigentlich ein Skandal!
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