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Mo, 14:32 Uhr
27.09.2010

Steuererhöhung bei der Hundesteuer

Welche Gedanken bewogen die Mitglieder des Hauptausschuss der Stadt Sondershausen, dem Stadtrat eine Erhöhung der Hundesteuer zur Sanierung der katastrophalen finanziellen Lage der Stadtkasse zu empfehlen? So beginnt die Stellungnahme von Rainer Scheerschmidt Ortsverband des VIBT Sondershausen zu Thema "Steuererhöhung bei der Hundesteuer" für Sondershausen...

Für Nichteingeweihte stellt sich das alles als reiner Aktionismus dar. Ich will versuchen darzustellen warum.
Mit dem zu fassenden Beschluss bestraft man die vielen Hundeliebhaber im Einzugsgebiet. In der heutigen Zeit ist der Hund ein wichtiges Bindeglied in der Kommunikation der Menschen verschiedenster Schichten und Anschauungen.
Bestraft werden mit der Erhöhung der Hundesteuer nur die ehrlichen Hundehalter, welche ihren Liebling auch angemeldet haben und damit brav ihre Steuern zahlen.

Diese Bürger werden dieses auch weiterhin tun, auch unter der Prämisse eventuell am eigenen Lebensunterhalt Abstriche zu machen, um ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Man bestraft sie also für ihre Ehrlichkeit !
Was ist z.B. mit den Haltern von Hunden, die nicht angemeldet sind. Bis heute hat man sich von Verwaltungsseite keine Gedanken gemacht, wie man wirkungsvoll überprüfen kann, ob jeder Hundehalter seiner Meldepflicht nachkommt.

Die Erfassung aller Hunde war bereits in Stadtratssitzungen 2005/2006 Diskussionsgegenstand. Aber leider wurde gar nicht an eine umfassende Lösung gedacht oder sie war nicht gewollt. Damals schon kamen Einwendungen, wie „der Hund kann keine Hundemarke tragen, weil sie zu schwer ist“. Wozu gibt es sie dann und warum ist sie Hunden in anderen Kommunen nicht zu schwer? Ein weiteres Argument. „ Wer soll das kontrollieren, wir haben keine Leute?“ Gibt es nicht ein Ordnungsamt?

So schleift dieses Problem seit Jahren dahin, in denen sich die Stadtverwaltung die ihr zustehenden Steuern entgehen lässt. Nun geht man das Problem wieder nicht ernsthaft an, sondern bestraft die ehrlichen Hundebesitzer.
Ein konkreter, machbarer Plan ist bisher jedenfalls nicht bekannt geworden.

Sieht man sich die Ausnahmen bei der Steuer (Steuerbefreiung) an, ergibt sich zwangsläufig die Frage, was wird mit den zur Zeit bestehenden Ausnahmeregelungen für Befreiungen von der Steuer, die dann der Satzung entgegenstehen.
Erinnert sei nur an die Befreiung von Tieren der Mitglieder des Hundesportvereins.
Auch sie müssen jetzt zur Kasse gebeten werden. Von einem Gleichbehandlungsgrundsatz in dieser Satzung kann keine Rede sein.
Rainer Scheerschmidt
Ortsverband VIBT Sondershausen
Autor: khh

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