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Mo, 14:37 Uhr
27.09.2010

Signal des deutschen Juristentages

SPD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt klares Signal des deutschen Juristentages gegen
soziale Schieflagen am Arbeitsmarkt, die Bundesregierung soll handeln, so die Aufforderung. Dazu erreicht kn folgende Meldung...

Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt das deutliche Signal des 68. Deutschen Juristentages, der sich für gerechtere Löhne ausgesprochen hatte. "Gesetzlicher Mindestlohn, gleiche Bezahlung für Leiharbeiter, Abschaffung der sachgrundlosen Befristung und der Minijobs - der Juristentag hat sehr deutlich gemacht, wie sich Schieflagen am Arbeitsmarkt und im Arbeitsrecht korrigieren lassen", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Wolfgang Lemb. Die Bundesregierung solle sich jetzt an dieser unabhängigen Empfehlung orientieren und entsprechende Änderungen rasch auf den Weg bringen.

Erfreulich klar und sachlich fundiert hätten die Juristen die verheerenden Folgen prekärer Beschäftigung für die Gesellschaft benannt, betont auch Lembs Kollegin Dorothea Marx, die justizpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. "Die drastische Ausweitung des Niedriglohnsektors, befristete Beschäftigung und Leiharbeit zur Lohnabsenkung müssen mit Milliarden für Lohnaufstockung und zur Bekämpfung von Altersarmut bezahlt werden", so Marx. Denn, so Marx, es gelte auch, Wettbewerbsnachteile für seriöse Unternehmen zu beseitigen, die ihre Mitarbeiter angemessen bezahlen.

Wirtschaftsexperte Lemb dazu: "Es ist daher völlig richtig, wenn die Verantwortung für faire Löhne durch einen gesetzlichen Mindestlohn geregelt wird." Dies sei nicht nur sozialpolitisch vernünftig, sondern auch aus Sicht der Wirtschaftspolitik. Der Blick nach Großbritannien zeige, dass sich alle Warnungen vor einem Verlust von Arbeitsplätzen als Konsequenz des gesetzlichen Mindestlohns als falsch herausgestellt hätten.

Überfällig sei auch die Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, betonen die SPD-Abgeordneten. "Der Grundsatz ‚gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz' muss endlich gesetzlich festgeschrieben werden. Leiharbeiter dürfen nicht als Beschäftigte zweiter Klasse eingesetzt werden, um damit Tarifstandards einer Branche oder eines Unternehmens zu unterlaufen. Immer mehr Unternehmer nutzen Leiharbeit, um Tariflöhne zu unterbieten und setzen damit auch ihre Stammbelegschaften unter Druck", so Lemb und Marx übereinstimmend.
Wahlkreisbüro Dorothea Marx
Autor: khh

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