Do, 11:45 Uhr
30.09.2010
Mehr als 15 Prozent betroffen
In der vergangenen Woche fand eine bundesweite Schwerpunktprüfung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung statt. Schwerpunktmäßig wurden dabei die Branchen Trocken- und Innenausbau sowie des Maler- und Lackierhandwerkes geprüft. Auch in Thüringen...
Im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt (Thüringen und Westsachsen) wurden in dieser Zeit insgesamt 684 Unternehmen geprüft und rund 1.700 Arbeitnehmer zu ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen befragt. Im Ergebnis stellten die Zöllner 122 Unregelmäßigkeiten bei den geprüften Firmen fest. In 45 Fällen ergaben die Prüfungen Anhaltspunkte, dass Arbeitgeber nicht den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn an ihre Beschäftigten bezahlt haben.
In 26 Fällen kamen sie ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Beschäftigten bei der Datenstelle des Rentenversicherungsträgers nicht nach. In acht Fällen besteht der Verdacht, dass die Beiträge zur Sozialkasse Bau nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt wurden.
Bei den befragten Arbeitnehmern ergaben die Prüfungen in 27 Fällen Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch. Bei 15 angetroffenen Arbeitnehmern gab es Hinweise auf eine mögliche Scheinselbständigkeit.
Insgesamt registrierten die Zöllner bei den Arbeitnehmern 91 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden unmittelbar gegen fünf Arbeitnehmer und einen Arbeitgeber Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Autor: nnzIm Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt (Thüringen und Westsachsen) wurden in dieser Zeit insgesamt 684 Unternehmen geprüft und rund 1.700 Arbeitnehmer zu ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen befragt. Im Ergebnis stellten die Zöllner 122 Unregelmäßigkeiten bei den geprüften Firmen fest. In 45 Fällen ergaben die Prüfungen Anhaltspunkte, dass Arbeitgeber nicht den gesetzlich festgeschriebenen Mindestlohn an ihre Beschäftigten bezahlt haben.
In 26 Fällen kamen sie ihrer Pflicht zur Anmeldung ihrer Beschäftigten bei der Datenstelle des Rentenversicherungsträgers nicht nach. In acht Fällen besteht der Verdacht, dass die Beiträge zur Sozialkasse Bau nicht oder nicht in richtiger Höhe abgeführt wurden.
Bei den befragten Arbeitnehmern ergaben die Prüfungen in 27 Fällen Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch. Bei 15 angetroffenen Arbeitnehmern gab es Hinweise auf eine mögliche Scheinselbständigkeit.
Insgesamt registrierten die Zöllner bei den Arbeitnehmern 91 Verdachtsfälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden unmittelbar gegen fünf Arbeitnehmer und einen Arbeitgeber Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
