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Do, 11:53 Uhr
30.09.2010

Kostenfallen im Internet

Die Nutzung vermeintlicher Gratisangebote im Internet endet häufig mit einer bösen Überraschung: Surfer erhalten Rechnungen, in denen behauptet wird, ein Vertrag sei abgeschlossen worden. Tausende Betroffene haben sich in den vergangenen Monaten hilfesuchend an die Verbraucherzentralen, auch an die in Thüringen, gewandt.


Auf unzähligen Internetseiten bieten dubiose Unternehmen Tipps zur Ahnenforschung, Kochrezepte, Hausaufgabenhilfe, Softwaredownloads, Routenplaner o.ä. an. Die Informationen sind auf den ersten Blick scheinbar gratis, betreffen sie doch in der Regel Dienstleistungen, die an anderer Stelle im Internet entgeltfrei angeboten werden. Dass Kosten entstehen, erfährt man nur an versteckter Stelle.

Unseriöse Anbieter lassen nichts unversucht, um Betroffene zur Zahlung zu bewegen. Häufig schalten sie Inkassobüros oder Anwaltskanzleien ein, auch wird mit Schufa –Einträgen gedroht. Derzeit melden sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen viele Verbraucher, die Mahnungen erhalten haben, denen ein Entwurf einer Klageschrift beigefügt wurde oder denen zur Untermauerung der Forderung Amtsgerichturteile beiliegen.

Aus Unkenntnis oder weil sie sich durch eine aggressive Verfolgung der vermeintlichen Zahlungsansprüche unter Druck gesetzt fühlen, zahlen die Betroffenen. Doch nach Auffassung der Verbraucherzentrale hat der Verbraucher in vielen Fällen mangels einer Einigung über den Preis noch gar keinen Vertrag abgeschlossen. Zustande gekommene Verträge können meist angefochten oder widerrufen werden.

Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?
  • In jedem Fall gilt: Nicht zahlen!
  • Auf die Rechnung reagieren! Betroffene sollten ausdrücklich der Zahlungspflicht sowie dem angeblichen Vertragsschluss widersprechen. Damit vermeidet man eine Meldung an Auskunfteien wie die Schufa, denn ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Auf weitere gewöhnliche Mahnschreiben muss man nicht mehr reagieren.
  • Betroffene sollten Screen-Shots der Internetseite erstellen. Wichtig: Aus dem Screen-Shot sollte erkennbar sein, wie versteckt der Preishinweis war, und dass man ihn nur bei intensiver Suche findet.
  • Nicht einschüchtern lassen! Auch wer bei einer solchen Forderung mit Mahnungen und Schreiben von Inkassobüros oder Rechtsanwälten überhäuft wird, sollte sich auf keinen Fall einschüchtern lassen.
  • Keinesfalls sollte aus Unkenntnis oder Angst die in Inkassoschreiben vorgeschlagene Ratenzahlungsvereinbarung unterzeichnet werden, um die Forderung "abzustottern". Mit einer solchen Vereinbarung wird die Forderung anerkannt, man verliert die Möglichkeit sie zu bestreiten. Selbst eine eigentlich unbegründete Forderung müsste dann bezahlt werden.
  • Gerichtlichen Mahnbescheiden widersprechen! Reagieren muss man erst, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht zugestellt wird. Innerhalb von 14 Tagen unbedingt auf dem beigefügten Formular widersprechen.
  • Unbedingt rechtliche Hilfe einholen! Beratung und Unterstützung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen erhältlich oder kann unter www.vzth.de heruntergeladen werden.
Autor: nnz

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