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Do, 10:47 Uhr
07.10.2010

Mehr wirtschaftliches Ausland

Existenzgründungen von Einwanderern gewinnen auch für den hiesigen Arbeitsmarkt immer mehr an Bedeutung, so das Ergebnis einer Untersuchung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt. Einzelheiten mit nur einem Klick...


„Aktuell sind rund 2.300 ausländische Gewerbetreibende in Thüringen aktiv“, informiert Erfurts IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Im Vergleich zur Situation vor 20 Jahren, als die regional ansässigen Unternehmen kaum fremdländische Wurzeln hatten, sei hier ein starker Zuwachs zu verzeichnen.

„Mit 35 Prozent ist ein Großteil der ausländischen Firmen im Freistaat in vietnamesischer Hand, gefolgt von türkischen mit 16 Prozent und italienischen mit 6 Prozent“, so der IHK-Chef. Auf den nächsten Plätzen rangieren Firmen aus Polen (5 Prozent), Griechenland (4 Prozent) und der Russischen Föderation (4 Prozent).

Jedes dritte Unternehmen mit Migrationshintergrund sei dabei im Gastgewerbe oder im Einzelhandel tätig und mehr als die Hälfte als Kleingewerbetreibende registriert. Die meisten der 2.300 ausländischen Gewerbetreibenden haben sich in Erfurt niedergelassen (17 Prozent); es folgen Gera (7 Prozent) sowie gleichauf die Landkreise Schmalkalden-Meinigen und Gotha. Die Stadt Suhl und der Landkreis Sömmerda kommen auf die geringste Anzahl ausländischer Gewerbebetriebe.

„Perspektivisch leisten Ausländer einen wichtigen Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland“, unterstreicht Grusser. Bundesweit seien dadurch allein in diesem Jahr 150.000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden.

In diesem Zusammenhang fordert die Kammer die zügige Umsetzung des Berufsanerkennungsgesetzes, um auch Migranten aus Nicht-EU-Ländern die Unternehmensgründung zu erleichtern. „Die Ausländerbehörden sollten geltendes Recht flexibel und einzelfallbezogen anwenden und den Selbstständigen in besonderen Fällen vom ersten Tag an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erteilen“, fordert Grusser. Um die demografische Herausforderung zu bewältigen, sei eine unkomplizierte und unbürokratische Unterstützung notwendig.

Ein Unternehmen gilt dann als ausländisches Unternehmen, wenn mindestens 50 Prozent der Eigentümer oder Gesellschafter eine ausländische Staatsangehörigkeit haben
Autor: nnz

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