So, 11:32 Uhr
10.10.2010
nnz/kn: Stichtag in Sicht
Bis Ende November können Autofahrer noch ihre Autoversicherung kündigen und den Anbieter wechseln. Eine spezielle Begründung ist dafür nicht erforderlich. Dieser "magische" Termin 30. November ist 63 Prozent der wechselwilligen Autofahrer bekannt, das ergab eine aktuelle Psychonomics-Umfrage im Auftrag der DEVK Versicherungen.
Die wechselwilligen Kfz-Halter wurden zudem gefragt, wo sie sich vor Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung informieren. 69 Prozent nutzen Online-Vergleichsseiten und die entsprechenden Kfz-Vergleichsrechner - aber immerhin 32 Prozent holen auch den Rat von Bekannten, Freunden und Verwandten ein.
Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter ist der Preis das wichtigste Kriterium, gefolgt von einem hohen Leistungsumfang. Dass auch der Service eine wichtige Rolle spielen sollte, zeigt sich am Beispiel eines Parkschadens am eigenen Fahrzeug: Ist der Verursacher nicht feststellbar, kommt normalerweise nur die Vollkasko für den Schaden auf.
Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkasko enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im Smart-Repair-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen - unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.
Autor: nnzDie wechselwilligen Kfz-Halter wurden zudem gefragt, wo sie sich vor Abschluss einer neuen Kfz-Versicherung informieren. 69 Prozent nutzen Online-Vergleichsseiten und die entsprechenden Kfz-Vergleichsrechner - aber immerhin 32 Prozent holen auch den Rat von Bekannten, Freunden und Verwandten ein.
Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter ist der Preis das wichtigste Kriterium, gefolgt von einem hohen Leistungsumfang. Dass auch der Service eine wichtige Rolle spielen sollte, zeigt sich am Beispiel eines Parkschadens am eigenen Fahrzeug: Ist der Verursacher nicht feststellbar, kommt normalerweise nur die Vollkasko für den Schaden auf.
Eine Ausnahme ist beispielsweise der DEVK-Parkschadenschutz, der in der Teilkasko enthalten ist. Damit können Autofahrer einmal jährlich einen Kleinschaden an einem Karosseriebauteil im Smart-Repair-Verfahren gegen eine Eigenbeteiligung von 50 Euro in einer Partnerwerkstatt ausbessern lassen - unabhängig von der ansonsten vereinbarten Selbstbeteiligung und ohne Hochstufung beim Schadenfreiheitsrabatt.