Fr, 10:29 Uhr
15.10.2010
Anklage erhoben
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat gegen eine 44-jährige, nicht vorbestrafte, Frau Anklage zu dem Amtsgericht Nordhausen wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Ausgangspunkt waren tödliche Hundebisse im Kyffhäuserkreis...
Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hielt die Angeklagte auf ihrem Grundstück in der Nähe von Sondershausen vier American Staffordshire Terrier-Mischlinge. Das Rudel hielt sich auf dem Grundstück auf und konnte über eine eingebaute Hundeklappe das Wohnhaus eigenständig betreten. Am 21. Mai 2010, gegen 17:00 Uhr, suchte die Mutter der Angeklagten das Grundstück auf. Bei ihr befand sich die knapp vier Jahre alte Enkeltochter.
Während die Angeklagte im Garten war und Wäsche aufhing, betrat ihre Mutter gemeinsam mit dem Enkelkind das Wohnhaus. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Hunde noch in dem Garten des Grundstücks. In dem Wohnhaus nahm die Großmutter ihr Enkelkind auf den Arm, um es eine steile Treppe hinauf zu tragen. In diesem Moment rannte das Hunderudel in das Wohnhaus und bemerkte die beiden Personen.
Das kleine Mädchen, das offensichtlich wegen des Hunderudels anfing zu zappeln und zu schreien, entfachte in den Hunden das Beutefangverhalten. Die Tiere sprangen an der Großmutter hinauf, brachten sie zu Fall und fügten dem kleinen Mädchen erhebliche Bissverletzungen am Körper und im Bereich des Kopfes zu. Das kleine Kind verstarb infolge des hohen Blutverlustes.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte die ihr obliegende Sorgfalt verletzt hat. Die Angeklagte soll mit der Haltung der Tiere überfordert gewesen sein und sie nicht im Griff gehabt haben. Insbesondere soll sie nicht dafür Sorge getragen haben, dass die Tiere ausreichend sozialisiert wurden. Häufig soll sie die Hunde allein gelassen haben. Eine Kontrolle des Rudels habe es praktisch nicht gegeben.
Insoweit wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, den Tod des knapp vier Jahre alten Kindes fahrlässig verursacht zu haben. Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf geäußert und den objektiven Geschehensablauf eingeräumt.
Autor: nnzDen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge hielt die Angeklagte auf ihrem Grundstück in der Nähe von Sondershausen vier American Staffordshire Terrier-Mischlinge. Das Rudel hielt sich auf dem Grundstück auf und konnte über eine eingebaute Hundeklappe das Wohnhaus eigenständig betreten. Am 21. Mai 2010, gegen 17:00 Uhr, suchte die Mutter der Angeklagten das Grundstück auf. Bei ihr befand sich die knapp vier Jahre alte Enkeltochter.
Während die Angeklagte im Garten war und Wäsche aufhing, betrat ihre Mutter gemeinsam mit dem Enkelkind das Wohnhaus. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die Hunde noch in dem Garten des Grundstücks. In dem Wohnhaus nahm die Großmutter ihr Enkelkind auf den Arm, um es eine steile Treppe hinauf zu tragen. In diesem Moment rannte das Hunderudel in das Wohnhaus und bemerkte die beiden Personen.
Das kleine Mädchen, das offensichtlich wegen des Hunderudels anfing zu zappeln und zu schreien, entfachte in den Hunden das Beutefangverhalten. Die Tiere sprangen an der Großmutter hinauf, brachten sie zu Fall und fügten dem kleinen Mädchen erhebliche Bissverletzungen am Körper und im Bereich des Kopfes zu. Das kleine Kind verstarb infolge des hohen Blutverlustes.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte die ihr obliegende Sorgfalt verletzt hat. Die Angeklagte soll mit der Haltung der Tiere überfordert gewesen sein und sie nicht im Griff gehabt haben. Insbesondere soll sie nicht dafür Sorge getragen haben, dass die Tiere ausreichend sozialisiert wurden. Häufig soll sie die Hunde allein gelassen haben. Eine Kontrolle des Rudels habe es praktisch nicht gegeben.
Insoweit wirft die Staatsanwaltschaft der Angeklagten vor, den Tod des knapp vier Jahre alten Kindes fahrlässig verursacht zu haben. Die Angeklagte hat sich zu dem Tatvorwurf geäußert und den objektiven Geschehensablauf eingeräumt.
