eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Di, 10:12 Uhr
16.11.2010

Aufgedeckt

Zöllner des Hauptzollamtes Erfurt stellten bei ihren Kontrollen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in den Abendstunden des 11. November zahlreiche Verstöße fest. Hier die Einzelheiten...


Gemeinsam mit Beamten der Bundespolizei Erfurt prüften sie mehrere Gaststätten in Erfurt. Dabei trafen sie in sechs Fällen ausländische Staatsangehörige ohne gültigen Aufenthaltstitel bei der Arbeit an. Gegen die Arbeitgeber wurde wegen des Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne einen gültigen Aufenthaltstitel jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein solcher Verstoß kann mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden.

In 12 Fällen besteht der Verdacht, dass die Arbeitgeber gegen ihre Sofortmeldepflicht verstoßen haben. Seit dem 1. Januar 2009 sind Beschäftigte im Hotel- und Gaststättengewerbe ab dem ersten Arbeitstag bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherungsstelle anzumelden. Verstöße gegen die sogenannte Sofortmeldepflicht können mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

In weiteren zehn Fällen unterließen es die Arbeitgeber, die Beschäftigten auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht ihrer Personaldokumente hinzuweisen. Der unterlassene Hinweis des Arbeitgebers auf die Mitführungs- und Vorlagepflicht kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Autor: nnz

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)