eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Do, 14:51 Uhr
02.12.2010

Aus dem Jugendhilfeausschuss

Am gestrigen Mittwoch tagte in Ebeleben der Jugendhilfeausschuss des Kyffhäuserkreises. Hier einige der gefassten Beschlüsse...

Durch den Jugendhilfeausschuss wird eine Teilanerkennung für den Bereich der Jugendarbeit entsprechend § 11 SGB VIII als freier Träger der Jugendhilfe im Kyffhäuserkreis für den Jugendfreizeit- und Bildungsverein „Freiräume“ e.V. ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgte mit einer Gegenstimme.

Der Jugendhilfeausschuss beschloss weiterhin die Vorlage der Verwaltung des Jugendamtes für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 SGB VIII für den Kyffhäuserkreis „Annex-Leistungen“ ab 01.01.2011.

In der Begründung zur Vorlage hieß es:
"Bei der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung außerhalb des Elternhauses umfasst die Hilfe auch die Sicherung des notwendigen Unterhalts. Unter Unterhalt versteht man den gesamten Lebensunterhalt des Kindes oder des Jugendlichen.

Einmalige Beihilfen und Zuschüsse sind notwendig, um bei der Absicherung des Unterhalts einen Sonderbedarf, der einmalig oder in so großen Abständen auftritt, dass er nicht als regelmäßig wiederkehrend bezeichnet werden kann, abzusichern. Die Übernahme kann sowohl als Beihilfe, als auch als Zuschuss erfolgen.

Bisher werden diese Beihilfen und Zuschüsse mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 8.02.2006 auf Grundlage der Richtlinie für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 SGB VIII des Kyffhäuserkreises seit dem 01.06.2006 durch das Jugendamt bearbeitet und gewährt.

Um eine Einheitlichkeit und Vereinfachung in Thüringen zu erreichen, hat der Thüringische Landkreistag in einer Arbeitsgruppe eine Richtlinie für die Gewährung einmaliger Beihilfen und Zuschüsse nach § 39 SGB VIII erstellt. Fast alle Jugendämter wollen sich an dieser Richtlinie orientieren.

Das Präsidium des Thüringer Landkreistages hat der Empfehlung in der Sitzung am 17. September 2010 zugestimmt. Der Sozialausschuss beim Thüringischen Landkreistag hat sich in der Sitzung am 23. September 2010 mit der Empfehlung befasst.
Auch der Gemeinde- und Städtebund Thüringens hat die Absicht erklärt, die erarbeitete Richtlinie umsetzen.

Mit der Einarbeitung der empfohlenen Richtwerte in die Annex-Richtlinie des Landkreises sollen die Zuschüsse zu Ferienmaßnahmen, zu Klassenfahrten, zu Lernmitteln, für Bekleidung und Schuhe sowie zu besonderen Anlässen thüringeneinheitlich geregelt werden."


Die Richtlinie ist im Jugenamt des Kyffhäuserkreises einsehbar.
Autor: khh

Anzeige symplr (6)
Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)