Do, 13:43 Uhr
13.01.2011
Ob das klappt?
Das Landratsamt Kyffhäuserkreis erinnert an den Beginn der Verbrennzeiten im Landkreis vom 17.01.2011 bis zum 18.03.2011...
Bereits am 14.12.2010 teilte das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises durch öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung mit, dass in der Zeit von Montag, den 17.01.2011 bis einschließlich Freitag, den 18.03.2011 Verbrennzeiten festgelegt wurden.
Es darf trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden.
Die Allgemeinverfügung kann bei Interesse bzw. Bedarf auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises unter www.kyffhaeuser.de in der Rubrik Aktuelles/Bekanntmachungen/4. Quartal 2010 nachgelesen werden.
Autor: khhBereits am 14.12.2010 teilte das Amt für Umwelt, Natur und Wasserwirtschaft des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises durch öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung mit, dass in der Zeit von Montag, den 17.01.2011 bis einschließlich Freitag, den 18.03.2011 Verbrennzeiten festgelegt wurden.
Es darf trockener, unbelasteter Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, verbrannt werden.
Die Allgemeinverfügung kann bei Interesse bzw. Bedarf auf der Internetseite des Kyffhäuserkreises unter www.kyffhaeuser.de in der Rubrik Aktuelles/Bekanntmachungen/4. Quartal 2010 nachgelesen werden.