Mo, 10:54 Uhr
14.02.2011
Richter Kropp: Verteilt
Die Strafrichter der Amtsgerichts Sondershausen erhalten viel Post. In der Woche bis zu fünf Briefe liegen jeweils auf ihren Tischen. Darin bitten gemeinnützige Einrichtungen um die Zuweisung eines Geldbetrages zur Förderung ihrer Tätigkeit. Eine Bilanz des Jahres 2010...
Es sind mittlerweile so viele Anfragen geworden, dass gar nicht alle berücksichtigt werden können, da die Geldmittel beschränkt sind.
2010 konnten so 19.325 Euro zugeteilt werden. Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem mitteilte, kam die Gesamtsumme im letzten Jahr überwiegend gemeinnützigen Vereinen im Kyffhäuserkreis zugute. Die Bandbreite der unterstützten Vereine reichte von solchen, die im sozialen und karitativen Bereich tätig sind, Sportvereinen bis zu Tierschutzvereinen und Fördervereinen von Kirchen.
Voraussetzung für eine Zuteilung ist die Festlegung einer Geldauflage vor Gericht. Stellt das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, erfolgt dies im Regelfall gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Kommt es zur Verurteilung des Angeklagten und Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, so wird oftmals als Bewährungsauflage eine Geldauflage ausgesprochen, um das Unrecht der begangenen Tat zu sühnen.
Das Gericht hat dann die Wahl, ob es diese Geldbeträge gemeinnützigen Vereinen oder der Staatskasse zukommen lässt. Die Förderung von gemeinnützigen Vereinen ist dabei eigentlich nur ein Nebenzweck, vorrangig geht es um die Ahndung von Straftaten und die Einwirkung auf den Straftäter.
Im Vordergrund standen im Jahr 2010 vor allem Schulfördervereine, das Kinderheim in Ebeleben, die Verkehrswachten des Kreises und kirchliche Fördervereine. Auch der Schutzbund der Senioren in Sondershausen oder Sportvereine konnte sich über eine Zuwendung freuen.
Im Vergleich zum Vorjahr, wo ein Betrag von 35.050 Euro erzielt wurde, war im letzten Jahr ein deutlicher Rückgang in der Gesamtsumme zu verzeichnen. Die Wirtschaftskrise ist offensichtlich bei Gericht in diesem Bereich voll angekommen.
Auffällig sei, so Bressem, dass manche Vereine auf solche Zahlungen geradezu angewiesen seien. Jedoch sind die durch das Gericht zu verteilenden Mittel beschränkt, wobei versucht werde, die Geldmittel an möglichst viele gemeinnützige Vereine gleichmäßig zu verteilen.
Autor: nnzEs sind mittlerweile so viele Anfragen geworden, dass gar nicht alle berücksichtigt werden können, da die Geldmittel beschränkt sind.
2010 konnten so 19.325 Euro zugeteilt werden. Wie Amtsgerichtsdirektor Volker Bressem mitteilte, kam die Gesamtsumme im letzten Jahr überwiegend gemeinnützigen Vereinen im Kyffhäuserkreis zugute. Die Bandbreite der unterstützten Vereine reichte von solchen, die im sozialen und karitativen Bereich tätig sind, Sportvereinen bis zu Tierschutzvereinen und Fördervereinen von Kirchen.
Voraussetzung für eine Zuteilung ist die Festlegung einer Geldauflage vor Gericht. Stellt das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ein Verfahren ein, erfolgt dies im Regelfall gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrages. Kommt es zur Verurteilung des Angeklagten und Festsetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung, so wird oftmals als Bewährungsauflage eine Geldauflage ausgesprochen, um das Unrecht der begangenen Tat zu sühnen.
Das Gericht hat dann die Wahl, ob es diese Geldbeträge gemeinnützigen Vereinen oder der Staatskasse zukommen lässt. Die Förderung von gemeinnützigen Vereinen ist dabei eigentlich nur ein Nebenzweck, vorrangig geht es um die Ahndung von Straftaten und die Einwirkung auf den Straftäter.
Im Vordergrund standen im Jahr 2010 vor allem Schulfördervereine, das Kinderheim in Ebeleben, die Verkehrswachten des Kreises und kirchliche Fördervereine. Auch der Schutzbund der Senioren in Sondershausen oder Sportvereine konnte sich über eine Zuwendung freuen.
Im Vergleich zum Vorjahr, wo ein Betrag von 35.050 Euro erzielt wurde, war im letzten Jahr ein deutlicher Rückgang in der Gesamtsumme zu verzeichnen. Die Wirtschaftskrise ist offensichtlich bei Gericht in diesem Bereich voll angekommen.
Auffällig sei, so Bressem, dass manche Vereine auf solche Zahlungen geradezu angewiesen seien. Jedoch sind die durch das Gericht zu verteilenden Mittel beschränkt, wobei versucht werde, die Geldmittel an möglichst viele gemeinnützige Vereine gleichmäßig zu verteilen.