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Mo, 11:48 Uhr
21.02.2011

Richter Kropp: Hin- und Hergeschoben

Das Schicksal des zweijährigen Sebastians aus dem Kyffhäuserkreis rührt eigentlich die Herzen der mit dem Fall des kleinen Jungen Betroffenen. Hier die Einzelheiten...


Sebastian wuchs auf bei einer Mutter, welche mit der Erziehung überfordert war, und einem Vater, der ohne festen Wohnsitz sich um nichts kümmerte. Schon früh erhielt die Mutter Hilfe und Unterstützung bei den Großeltern väterlicherseits.

Am 21. August 2009 stellte sie wegen Überforderung mit der Versorgung und Erziehung ihres Sohnes beim Amtsgericht Sondershausen den Antrag auf Übertragung des Sorgerechtes auf die Großeltern. Dem kam das Gericht im September 2009 auf Anregung des Jugendamtes auch nach.

Doch bald hatte die Großmutter psychische Probleme, bei der Versorgung Sebastians war sie auch vermehrt auf sich alleine gestellt. Ab dem 13.10.2009, nur wenige Monate nach der gerichtlichen Entscheidung, wurde Sebastian in einer Pflegefamilie untergebracht.

Jetzt hat das Jugendamt des Kyffhäuserkreises beim Sondershäuser Familiengericht beantragt, das Recht der elterlichen Sorge auf das Amt als Vormund zu übertragen. Sebastian solle bei der Pflegefamilie verbleiben und auch dort aufwachsen.

Dem ist jetzt der Sondershäuser Familienrichter Christian Kropp nachgekommen. Zuvor wurde jedoch das Umfeld der Pflegefamilie intensiv überprüft. Damit soll vermieden werden, dass Sebastian nach kurzer Zeit wieder sein Umfeld wechseln muss. Erst nach dem die entsprechend Meldung einging, kam es zur gerichtlichen Entscheidung. Sebastian hat intensiven Kontakt zur Pflegefamilie und fühlt sich dort sichtlich wohl.

Es bleibt zu hoffen, dass es die letzte Station in der Odyssee des kleinen Mannes ist und er dort in Ruhe aufwachsen kann. Wie Sebastian ergeht es in Deutschland nicht wenigen Kindern, die von ihren Eltern nicht richtig betreut werden können und dann in Kinderheimen und Pflegefamilien ihren Verbleib finden.
Autor: nnz

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