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Sa, 09:18 Uhr
26.02.2011

Gehölzschnitt beenden

Gehölzschnitt ist nur noch bis zum Monatsende möglich. Das geht aus der Meldung des Landratsamtes Kyffhäuserkreis hervor...


Auch wenn uns der Winter noch fest im Griff hat, ist doch der Frühling nicht mehr weit. Der aufmerksame Beobachter wird dies nicht nur an den Frühblühern bemerkt haben. Auch die Brutsaison hat bereits begonnen. Auch aus diesem Grund ist auch das Schneiden und Fällen von Bäumen und Gehölzbeständen nur noch wenige Tage erlaubt.
Im geänderten und für ganz Deutschland gleich geltenden Bundesnaturschutzgesetz ist als Frist für Schnittmaßnahmen an Gehölzbeständen der Zeitraum vom 01.10. eines Jahres bis zum 28.02. des folgenden Jahres festgesetzt.

Im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. September ist es dann gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten "Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf Stock zu setzen". Nicht gemeint sind damit die Formschnittmaßnahmen z.B. an Liguster-, Hainbuchen- und anderen Hecken.

Ganzjährig sind allerdings bei Schnittmaßnahmen an Gehölzen die Regelungen zum Artenschutz zu beachten. Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, Lebensstätten geschützter Arten zu beschädigen und zu beseitigen - unabhängig davon, ob diese z.B. im Winter nicht genutzt worden.
Zu den geschützen Arten gehören u.a. alle heimischen Brutvögel aber auch Fledermäuse, verschiedene Kleinsäuger und Insekten. Viele diese Arten nutzen Bäume mit Baumhöhlen oder auch Totholz als Lebensraum.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihr Gehölz beseitigt werden darf oder ob eine geschützte Art betroffen sein könnte, wenden Sie sich an die Untere Naturschutzbehörde beim Umweltamt des Landratsamtes Kyffhäuserkreis , Telefon: 03632-741 331.
Autor: khh

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