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Mo, 10:36 Uhr
28.02.2011

Richter Kropp: Der Bordsteinkick

Wer den Film „American History X“ gesehen hat, weiß was ein Bordsteinkick ist. Das Opfer wird mit dem Kopf auf den Bordstein gelegt, der Täter tritt zu, das Opfer stirbt oder trägt erhebliche Verletzungen davon. Dieser Film ist anscheinend immer wieder „Vorbild“ für die kleinen Täter vor Ort...


So auch am 31. August des Jahres 2009 in der Weizenstraße in Sondershausen. Dort traf der 22jährige, natürlich alkoholisierte Täter auf sein späteres Opfer. Auf diesen war der Täter wütend. Ihm war von dritter Seite erzählt worden, dieser hätte ihm fünf Ausländer auf den Hals hetzten wollen. Als er ihn erkannte, wechselte er die Straßenseite, baute sich vor diesem auf und gab ihm zunächst eine leichte Kopfnuss.

Das Opfer hielt das zunächst noch für einen „Spaß“ und fragte, was er getan habe. Nun stellte der 22jährige ihn zur Rede, was es mit den Ausländern auf sich habe. Als dieser das abstritt, hielt der Täter ihn fest und mahnte ihn, er solle ihn nicht anlügen. Da der Vorwurf noch immer nicht eingeräumt wurde, stieß der Täter ihn zu Boden. Als er wieder aufstehen wollte, fixierte der Täter ihn durch Niederdrücken am Boden und meinte zu ihm, er wisse, was nun komme.

Er solle, zur Vorbereitung eines Bordsteinkicks, seinen Kopf auf den Bordstein legen. Der Täter trat dann auch tatsächlich auf den Kopf des Opfers ein, traf ihn aber nicht richtig. Im Bereich der Stirn glitt der Tritt ab. Dabei trug der Täter geschnürte schwarze Stahlkappenstiefel. Einen Moment der Unachtsamkeit konnte das Opfer dann zur Flucht nutzen. Das Opfer war durch den Vorfall derart verängstigt, dass er keine Obacht darauf gab, dass er einen Schuh auf der Flucht verloren hatte.

Nur wegen gefährlicher Körperverletzung saß der junge, vielfach einschlägig vorbestrafte Mann jetzt vor dem Amtsgericht Sondershausen. Beschwichtigend führte er dort aus, dass er das Opfer nur gestoßen habe. Durch eindeutige Zeugenaussagen wurde er jedoch überführt
Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten – ohne Bewährung. Zu drastisch war das ganze Tatgeschehen, das an sich an der Grenze zum versuchten Totschlag befand. Gegen das Urteil ist Rechtsmittel eingelegt worden.
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
01.03.2011, 11:11 Uhr
Angekündigt
Der Täter hat dem Opfer den Bordsteinkick(Genickbruch) angekündigt.
Also musste das Opfer von einer bevorstehenden Ermordung ausgehen, da diese Tat vom Täter vorher angesagt und durchgeführt wurde und nur durch ein "Versehen" bei der Tatausführung das Opfer nicht zu Tode kam.
(Mordmerkmal:Angekündigte Tatbegehung gegen das Opfer)
Der Urteilsspruch ist somit bei Abwägung aller Umstände nicht nachvollziehbar und die Klägerseite, wie auch die Staatsanwaltschaft müßten eigentlich in die Berufung gehen.
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