Mi, 07:02 Uhr
02.03.2011
Verstärkte Kontrollen
Wie das Landratsamt Kyffhäuserkreis mitteilt, wird das Ordnungsamt verstärkt die Waffenbesitzer im Kyffhäuserkreis kontrollieren...
Der Gesetzgeber hat mit der Änderung des Waffengesetzes im Jahre 2009 den Waffenbehörden das Recht eingeräumt, unangemeldete (verdachtsunabhängige) Kontrollen zur Waffenaufbewahrung durchzuführen.
In den letzten Monaten wurden im Kyffhäuserkreis 233 Waffenbesitzer aufgesucht. Dabei wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes festgestellt, dass es auch 2011 immer noch Waffenbesitzer gibt, die ihre Schusswaffen in nicht zugelassenen Waffenschränken aufbewahren.
Daher weißt das Ordnungsamt noch einmal ausdrücklich alle Waffenbesitzer darauf hin, dass Langwaffen seit 2003 mindestens in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe "A" und Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe "B" aufbewahrt werden müssen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes führen laufend ihre unangemeldeten Kontrollen zur Waffenaufbewahrung fort. Sollte hierbei festgestellt werden, dass Schusswaffen in nicht zertifizierten Waffenschränken lagern, müssen diese Waffenbesitzer mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
Autor: khhDer Gesetzgeber hat mit der Änderung des Waffengesetzes im Jahre 2009 den Waffenbehörden das Recht eingeräumt, unangemeldete (verdachtsunabhängige) Kontrollen zur Waffenaufbewahrung durchzuführen.
In den letzten Monaten wurden im Kyffhäuserkreis 233 Waffenbesitzer aufgesucht. Dabei wurde durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes festgestellt, dass es auch 2011 immer noch Waffenbesitzer gibt, die ihre Schusswaffen in nicht zugelassenen Waffenschränken aufbewahren.
Daher weißt das Ordnungsamt noch einmal ausdrücklich alle Waffenbesitzer darauf hin, dass Langwaffen seit 2003 mindestens in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe "A" und Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe "B" aufbewahrt werden müssen.
Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes führen laufend ihre unangemeldeten Kontrollen zur Waffenaufbewahrung fort. Sollte hierbei festgestellt werden, dass Schusswaffen in nicht zertifizierten Waffenschränken lagern, müssen diese Waffenbesitzer mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens rechnen.
