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Mo, 10:03 Uhr
07.03.2011

Richter Kropp: Zwei Biere reichen schon

„Am 04. 06. 2010 gegen 20:48 Uhr befuhr der Angeklagte mit dem Pkw die K2 von Rockstedt kommend in Richtung Bellstedt, obwohl er infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig war"... So beginnt eine Geschichte, die letztlich vor Gericht endete...


"Aufgrund der Alkoholisierung kam er etwa 400 Meter vor der Ortslage Bellstedt ausgangs einer leichten Rechtskurve nach links von der Fahrbahn ab, durchfuhr einen Straßengraben, überschlug sich nach dem Auffahren auf eine Böschung und kam auf dem Dach zum Liegen. Eine beim Angeklagten um 21:08 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 0,37 Promille.

Dem Angeklagten war die Strecke bekannt. Wie auch immer geartete Ursachen für den Verkehrsunfall außerhalb der Trunkenheit waren nicht erkennbar. Mit dem Unfall schädigte der Angeklagte sich selbst. Er erlitt einen doppelten Jochbeinbruch. Die linke Schädeloberdecke war gerissen. Nach 3tägigem Krankenhausaufenthalt war er noch 14 Tage krankgeschrieben. Sein Fahrzeug, welches zuvor 5.000,00 EUR wert war, war Totalschaden.“

Was sich im kühlen Juristendeutsch sehr distanziert anhört, beschreibt eine der leider immer wieder vorkommenden fahrlässigen Trunkenheitsfahrten.

Der 23jährige Angeklagte hatte seinen Führerschein am Tag nach dem Unfall freiwillig herausgegeben. Vor Gericht konnte oder wollte er sich an nichts mehr erinnern, er wurde durch Zeugen und medizinische Befunde der Tat überführt.

Das Amtsgericht Sondershausen hat ihn jetzt zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, die weitere Führerscheinsperre betrug 6 Monate. Das Urteil ist noch im Sitzungssaal rechtskräftig geworden. Für den Angeklagten, der auf Montage arbeitete, dürfte dies zudem den Verlust des Arbeitsplatzes bedeuten.

Ein alltäglicher Fall vor deutschen Gerichten. Richtig interessant wird er jedoch erst, wenn man weiß, dass der Angeklagte nur zwei Bier vor der Fahrt zu sich genommen hatte.

Sobald ein Angeklagter nämlich die Grenze von 0,3 Promille überschreitet, kommt er gerade bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen wie hier der Unfall in den strafrechtlich relevanten Bereich. Deshalb kann jedem Autofahrer nur geraten werden, auf die Zunahme jeglichen Alkohols beim Autofahren zu verzichten!
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
07.03.2011, 11:52 Uhr
Lächerlich!
Der Gesetzgeber mit seinen "Alkoholgesetzen" setzt sich immer mehr der Lächerlichkeit preis. Von einer Fahruntüchtigkeit des Angeklagten bei einer Blutalkohol Konzentration von 0,37 Promille zu sprechen, ist ein lächerlicher Vorgang.

Wieso durfte dann jeder KFZ-Führer noch bis vor einigen Jahren bis zu einer Grenze von 0,8 Promille ein Fahrzeug führen ohne daß dieser sich einer Strafrechtlichen Verfolgung aussetzte?

Ist man jetzt etwa zu neuen Erkenntnissen gekommen oder verträgt der Otto-Normalverbraucher kein Ethanol mehr?
Wahrscheinlich soll in Deutschland der ganze Alkohol in die Tank`s der Auto`s gepresst werden.

Na dann viel Spass beim nächsten Werkstatttermin, wenn der Bio-Alkohol den Motor mit 10 Prozent im Benzin zur völligen Fahruntüchtigkeit gebracht hat.
Dann hat man den Tiger im Tank!
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