Mi, 08:29 Uhr
30.03.2011
Richter Kropp: Verräterische Späne
Es gibt ein Sprichwort in der deutschen Sprache, das den folgenden kleinen Fall des Amtsgerichts Sondershausen treffend kennzeichnet: Dümmer als die Polizei erlaubt. Hier die juristischen Einzelheiten...
Am 30. August vergangenen Jahres, gegen 23.00 Uhr versuchten zwei 19jährige Angeklagte einem gemeinsamen Tatplan entsprechend in der Einbeckerstraße in Artern den dort befindlichen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Dazu versuchten sie mit einer mitgeführten Bohrmaschine das Schloss aufzubohren. Ziel war es, die im Automaten befindlichen Zigaretten und das Bargeld zu entwenden.
Die Bohrversuche misslangen. Von einer durch einen anonymen Anrufer herbeigerufenen Polizeistreife wurden die beiden Angeklagten am Tatort gestellt. Im Fahrzeug des Angeklagten wurden der genannte Bohrer und verschiedene weitere Einbruchswerkzeuge, unter anderem ein Brecheisen, sichergestellt.
Bei der Vernehmung durch Polizeibeamte hatten die Angeklagten lustige Ausflüchte geltend gemacht: Einer erklärte er habe Handschuhe getragen, weil es ihm im August an den Händen gefroren hätte. Der andere versuchte das vorliegende Werkzeug in seinem Wagen mit Arbeiten bei seiner Oma zu erklären.
Es half alles nichts: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhob Anklage gegen die beiden jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall. Auch in der Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht versuchten beide noch das gleiche Spiel, stießen jedoch bei Strafrichter Gerald Fierenz auf Granit. Durch die Kriminaltechnik konnte nämlich nachgewiesen werden, dass am Bohrer anhaftende Späne vom Automaten stammten.
In der Hauptverhandlung sind beide dann umgekippt und haben die Straftaten eingeräumt. Geldstrafen in Höhe von 600 Euro und 1.200 Euro waren dann die Folgen, das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Vielleicht steckt in dem eingangs zitierten Sprichwort Dümmer als die Polizei erlaubt doch ein Körnchen Wahrheit?
Autor: nnzAm 30. August vergangenen Jahres, gegen 23.00 Uhr versuchten zwei 19jährige Angeklagte einem gemeinsamen Tatplan entsprechend in der Einbeckerstraße in Artern den dort befindlichen Zigarettenautomaten aufzubrechen. Dazu versuchten sie mit einer mitgeführten Bohrmaschine das Schloss aufzubohren. Ziel war es, die im Automaten befindlichen Zigaretten und das Bargeld zu entwenden.
Die Bohrversuche misslangen. Von einer durch einen anonymen Anrufer herbeigerufenen Polizeistreife wurden die beiden Angeklagten am Tatort gestellt. Im Fahrzeug des Angeklagten wurden der genannte Bohrer und verschiedene weitere Einbruchswerkzeuge, unter anderem ein Brecheisen, sichergestellt.
Bei der Vernehmung durch Polizeibeamte hatten die Angeklagten lustige Ausflüchte geltend gemacht: Einer erklärte er habe Handschuhe getragen, weil es ihm im August an den Händen gefroren hätte. Der andere versuchte das vorliegende Werkzeug in seinem Wagen mit Arbeiten bei seiner Oma zu erklären.
Es half alles nichts: Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen erhob Anklage gegen die beiden jungen Männer wegen gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall. Auch in der Hauptverhandlung vor dem Sondershäuser Amtsgericht versuchten beide noch das gleiche Spiel, stießen jedoch bei Strafrichter Gerald Fierenz auf Granit. Durch die Kriminaltechnik konnte nämlich nachgewiesen werden, dass am Bohrer anhaftende Späne vom Automaten stammten.
In der Hauptverhandlung sind beide dann umgekippt und haben die Straftaten eingeräumt. Geldstrafen in Höhe von 600 Euro und 1.200 Euro waren dann die Folgen, das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.
Vielleicht steckt in dem eingangs zitierten Sprichwort Dümmer als die Polizei erlaubt doch ein Körnchen Wahrheit?