Do, 20:27 Uhr
12.05.2011
Unterstützung bekundet
Das Volksbegehren gegen das neue Thüringer Kommunalabgabengesetz wird vom Sondershäuser Verein für Bürgerhilfe e.V. unterstützt. Dazu erreichte kn folgender Standpunkt...
Der Verein für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen unterstützt das von der Thüringer Bürgerallianz beabsichtigte Volksbegehren zur gesetzlichen Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. Der verweist auf die Beratung mit der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V., wo man sich am 28. April darauf verständigt hat, ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.
Nachdem CDU und SPD im Thüringer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der LINKEN und der B90/Grünen zur Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge abgelehnt haben, bleibt nur der Weg, über ein Volksbegehren diese Landtagsentscheidung zu korrigieren.
Die kürzlich vom Landtag beschlossenen Novelle des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist weder modern noch bürgerfreundlich und keinesfalls geeignet, die seit Jahren bestehenden Konflikt und Rechtsunsicherheit zu lösen. Im Gegenteil, Rechtsunfrieden wird in Thüringer Gemeinden hineingetragen, wenn diese nun die Bürgerinnen und Bürger mit Bescheiden für Leistungen konfrontieren müssen, die bis 1991 zurückliegend erbracht wurden. Von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Transparenz kann keine Rede sein. Auch kann nicht von einem Kompromiss gesprochen werden. Zwar hat es im Vorfeld eine ausführliche Diskussion zwischen Vertreter der Landesregierung und Bürgerinitiativen gegeben. Die Positionen der Bürgerinitiativen finden sich aber in keiner Weise im Gesetz wieder.
Aus Sicht der Bürgerallianz müssen im Abwasserbereich alle Investitionen über Gebühren finanziert werden, so wie dies im Trinkwasserbereich seit 2005 bereits geschieht. Diese reine Gebührenfinanzierung zwingt die Zweckverbände zum wirtschaftlichen Handeln. Anstelle der Straßenausbaubeiträge wollen die Bürgerinitiativen, dass Straßenausbauinvestitionen über eine im Ermessen der Gemeinde liegende Infrastrukturabgabe finanziert werden. Dies reduziert die finanzielle Belastung des Einzelnen deutlich.
Das Angebot der CDU/SPD - Regierung, den Dialog fortzuführen, um das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen, ist nicht nur vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Was soll die Umsetzung noch richten, wenn der Bürgerwille schon im Gesetzgebungsverfahren keinen Eingang fand. Damit bleibt nur der Weg des Volksbegehrens, um aus dem beitragsrechtlichen Schlusslicht Thüringen einen Vorreiter für ein modernes und bürgerfreundliches Kommunalabgabenrecht zu machen.
Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren wird am 19. Mai 2011 bei der Präsidentin des Thüringer Landtages gestellt werden. In den kommenden sechs Wochen müssen in einem ersten Schritt 5 000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Anschließend muss die Präsidentin über die Zulassung des Antrages entscheiden.
Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe e.V.
Autor: khhDer Verein für Bürgerhilfe e. V. Sondershausen unterstützt das von der Thüringer Bürgerallianz beabsichtigte Volksbegehren zur gesetzlichen Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge. Der verweist auf die Beratung mit der Bürgerallianz Thüringen gegen überhöhte Kommunalabgaben e. V., wo man sich am 28. April darauf verständigt hat, ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen.
Nachdem CDU und SPD im Thüringer Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf der LINKEN und der B90/Grünen zur Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge abgelehnt haben, bleibt nur der Weg, über ein Volksbegehren diese Landtagsentscheidung zu korrigieren.
Die kürzlich vom Landtag beschlossenen Novelle des Kommunalabgabengesetzes zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist weder modern noch bürgerfreundlich und keinesfalls geeignet, die seit Jahren bestehenden Konflikt und Rechtsunsicherheit zu lösen. Im Gegenteil, Rechtsunfrieden wird in Thüringer Gemeinden hineingetragen, wenn diese nun die Bürgerinnen und Bürger mit Bescheiden für Leistungen konfrontieren müssen, die bis 1991 zurückliegend erbracht wurden. Von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Transparenz kann keine Rede sein. Auch kann nicht von einem Kompromiss gesprochen werden. Zwar hat es im Vorfeld eine ausführliche Diskussion zwischen Vertreter der Landesregierung und Bürgerinitiativen gegeben. Die Positionen der Bürgerinitiativen finden sich aber in keiner Weise im Gesetz wieder.
Aus Sicht der Bürgerallianz müssen im Abwasserbereich alle Investitionen über Gebühren finanziert werden, so wie dies im Trinkwasserbereich seit 2005 bereits geschieht. Diese reine Gebührenfinanzierung zwingt die Zweckverbände zum wirtschaftlichen Handeln. Anstelle der Straßenausbaubeiträge wollen die Bürgerinitiativen, dass Straßenausbauinvestitionen über eine im Ermessen der Gemeinde liegende Infrastrukturabgabe finanziert werden. Dies reduziert die finanzielle Belastung des Einzelnen deutlich.
Das Angebot der CDU/SPD - Regierung, den Dialog fortzuführen, um das Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzugreifen, ist nicht nur vor diesem Hintergrund unglaubwürdig. Was soll die Umsetzung noch richten, wenn der Bürgerwille schon im Gesetzgebungsverfahren keinen Eingang fand. Damit bleibt nur der Weg des Volksbegehrens, um aus dem beitragsrechtlichen Schlusslicht Thüringen einen Vorreiter für ein modernes und bürgerfreundliches Kommunalabgabenrecht zu machen.
Der Zulassungsantrag für das Volksbegehren wird am 19. Mai 2011 bei der Präsidentin des Thüringer Landtages gestellt werden. In den kommenden sechs Wochen müssen in einem ersten Schritt 5 000 Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Anschließend muss die Präsidentin über die Zulassung des Antrages entscheiden.
Wolfgang Dittrich
Verein für Bürgerhilfe e.V.