Fr, 00:10 Uhr
13.05.2011
Aus den Behörden
In den kn-Kurznachrichten informieren wir über eine Schließung des Standesamtes Sondershausen und Antragsstellung auf auf Ehrenamtsförderung...
Standesamt geschlossen
Am Mittwoch, dem 25.05.2011, findet für die Standesbeamten eine Schulung statt.
Das Standesamt der Stadt Sondershausen bleibt an diesem Tag unbesetzt und geschlossen.
Ab dem darauffolgenden Donnerstag steht das Standesamt wieder zu den gewohnt bürgerfreundlichen Öffnungszeiten zur Erledigung von standesamtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Antrag auf Ehrenamtsförderung ist noch möglich
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Ehrenamtsförderung zur Verfügung.
Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können formlose Anträge an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis
zu Händen Frau Schulz
Markt 8
99706 Sondershausen
gestellt werden. Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten. Vorrangig gefördert werden Vereine/Verbände und Einzelpersonen, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen (z.B. Hospizvereine, ehrenamtliche Krankenhaushilfen, der Weiße Ring ect.).
Abgabetermin der Anträge ist der 31.05.2011 für eine Förderung im laufenden Jahr.
Die genauen Bedingungen hatte kn bereits erläutert:
Bedingungen Ehrenamtsförderung
Autor: khhStandesamt geschlossen
Am Mittwoch, dem 25.05.2011, findet für die Standesbeamten eine Schulung statt.
Das Standesamt der Stadt Sondershausen bleibt an diesem Tag unbesetzt und geschlossen.
Ab dem darauffolgenden Donnerstag steht das Standesamt wieder zu den gewohnt bürgerfreundlichen Öffnungszeiten zur Erledigung von standesamtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Es wird um Beachtung gebeten.
Antrag auf Ehrenamtsförderung ist noch möglich
Die Thüringer Ehrenamtsstiftung stellt auch in diesem Jahr wieder Mittel für Ehrenamtsförderung zur Verfügung.
Laut den gültigen Vergabegrundsätzen der Stiftung, können formlose Anträge an das
Landratsamt Kyffhäuserkreis
zu Händen Frau Schulz
Markt 8
99706 Sondershausen
gestellt werden. Der Antrag sollte eine kurze Beschreibung der ehrenamtlichen Tätigkeit enthalten. Vorrangig gefördert werden Vereine/Verbände und Einzelpersonen, die Menschen in besonderen Lebenslagen unterstützen (z.B. Hospizvereine, ehrenamtliche Krankenhaushilfen, der Weiße Ring ect.).
Abgabetermin der Anträge ist der 31.05.2011 für eine Förderung im laufenden Jahr.
Die genauen Bedingungen hatte kn bereits erläutert:
Bedingungen Ehrenamtsförderung
