Mi, 20:04 Uhr
25.05.2011
Aus dem Kreistag
Wie gewohnt begann die heutige Kreistagssitzung mit einem Rückblick des Landrates auf die Ereignisse der letzten Wochen. Dabei informierte er über den Start des Zensuns und einem neuen Projekt zur Schülerbeförderung...
Zur erst ging Landrat Peter Hengstermann (CDU) auf den Stand am Arbeitsmarkt ein. Die Arbeitslosigkeit hat sich von März auf April um 542 auf 5.739 Personen verringert. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im April 13,5 %, vor einem Jahr belief sie sich auf 15,1%.
Des weiteren führte er aus, "im Rahmen des Modellvorhabens "Demografischer Wandel - Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen" wurden wir auf ein interessantes Projekt "Sicher mit dem Bus zur Schule" aufmerksam gemacht, welches der Verein "Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern" aus Naumburg entwickelt hat".
Auch im Kyffhäuserkreis zeigt sich derzeitige negative Trend - zunehmende gewaltvolle Konflikte/Übergriffe und Vandalismus - und erfordert in Schulbussen wirkungsvollere und geeignetere Maßnahmen im Interesse der Schüler, sowie besorgter Eltern, aber auch im Interesse der Verkehrsunternehmen.
Im Rahmen des Projektes werden Schüler in ca. 24 Unterrichtsstunden als "Schulbusbegleiter" ausgebildet, um in Problemsituationen und bei Konflikten zu vermitteln, zu schlichten oder Hilfe zu organisieren.
Die Projektidee wurde am 13.05.2011 verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Schulen und Sport, Schulelternsprechern sowie dem Staatlichen Schulamt von der Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern e.V. im Landratsamt Kyffhäuserkreis vorgestellt.
Bisher wurden in verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts 16 Ausbildungen von Schülern zu Schulbusbegleitern vorgenommen.
In der Präsentation wurden die positiven Ergebnisse, auch im Hinblick auf die Stärkung der sozialen Kompetenz, die Förderung der Zivilcourage oder die Entwicklung von Teamgeist der am Projekt beteiligten Schüler, überzeugend dargelegt, so Hengstermann weiter. Nun soll dieses Projekt auch im Kyffhäuserkreis dazu beitragen, die Ordnung und Sicherheit auf dem Weg zur Schule per Bus spürbar zu verbessern.
Sondershausen bötte mit den unterschiedlichen Schularten die besten Voraussetzungen, hier mit der Etablierung des Projektes zu beginnen. Die Einladungen für den Projektstart am 07.06.2011 wurden auch bereits schon verschickt und Hengstermann bat im Interesse unserer Schulkinder um eine engagierte Mitarbeit aller am Projekt zu Beteiligenden. Hengstermann informierte, dass mit Unterstützung von Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer bereits entsprechende DRK-Ausbildungen gelaufen waren.
Ausführungen zum Sachstand des Zensus 2011:
Insgesamt werden im Kyffhäuserkreis ca. 10.000 Personen durch ca. 80 Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises befragt. Im Durchschnitt wurden jedem Mitarbeiter, welcher mit der Durchführung des Zensus 2011 beauftragt wurde, 120 Fragebögen/Befragungen zugeteilt.Die Befragungen werden in der Zeit vom 09. Mai bis zum 31. Juli 2011 von Montag bis Freitag durchgeführt.
Aufgrund von Trittbrettfahrern bittet Hengstermann die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger, sich von den Erhebungsbeauftragten des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises deren speziellen Ausweis, der mit dem Aufdruck "ZENSUS" und dem Stempel der Erhebungsstelle versehen ist, in Verbindung mit dem Personalausweis vorzeigen zu lassen.
Befragt werden in Thüringen
Bei einer herkömmlichen Großzählung der Thüringer Bürger würden alle befragt - im Rahmen des Zensus 2011 betrifft dies jedoch nur 1/3 aller Thüringer.
Der Datenschutz und die Datensicherheit seien aufgrund von zertifizierten Sicherheitskonzepten, abgeschotteten Erhebungsstellen, der Verpflichtung aller Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten auf das Statistik- und Datenschutzgeheimnis als auch die nicht stattfindende Rückübermittlung von Daten an die Verwaltung in allen Phasen zu 100% gewährleistet.
Bei der Beantwortung der Fragen besteht gemäß § 18 Zensusgesetz 2011 eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, so hengstermann, alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Mehrfachbefragungen sind beim Zensus 2011 durchaus möglich - es werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt; sofern ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde, müssen sie auch für diese Befragung Angaben machen.
Bei der Gebäude- und Wohnraumzählung hat man die Möglichkeit, den Fragebogen ausreichend frankiert an das Thüringer Landesamt für Statistik zurückzusenden, die Angaben online unter www.statistik.thueringen.de/zensus zu übermitteln oder portofrei im Landratsamt des Kyffhäuserkreises abzugeben.
Bei diesen Erhebungen hat der auskunftspflichtige Bürger 3 Möglichkeiten zur Beantwortung:
Bis zum heutigen Tag, so Hengstermann, sind von den ca. 10.000 Fragebögen für die Stichprobenbefragung bereits 25 Prozent in der Erhebungsstelle des Landratsamtes eingegangen und bearbeitet worden.
Autor: khhZur erst ging Landrat Peter Hengstermann (CDU) auf den Stand am Arbeitsmarkt ein. Die Arbeitslosigkeit hat sich von März auf April um 542 auf 5.739 Personen verringert. Die Arbeitslosenquote auf Basis aller zivilen Erwerbspersonen betrug im April 13,5 %, vor einem Jahr belief sie sich auf 15,1%.
Des weiteren führte er aus, "im Rahmen des Modellvorhabens "Demografischer Wandel - Zukunftsgestaltung der Daseinsvorsorge in ländlichen Regionen" wurden wir auf ein interessantes Projekt "Sicher mit dem Bus zur Schule" aufmerksam gemacht, welches der Verein "Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern" aus Naumburg entwickelt hat".
Auch im Kyffhäuserkreis zeigt sich derzeitige negative Trend - zunehmende gewaltvolle Konflikte/Übergriffe und Vandalismus - und erfordert in Schulbussen wirkungsvollere und geeignetere Maßnahmen im Interesse der Schüler, sowie besorgter Eltern, aber auch im Interesse der Verkehrsunternehmen.
Im Rahmen des Projektes werden Schüler in ca. 24 Unterrichtsstunden als "Schulbusbegleiter" ausgebildet, um in Problemsituationen und bei Konflikten zu vermitteln, zu schlichten oder Hilfe zu organisieren.
Die Projektidee wurde am 13.05.2011 verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses für Kultur, Schulen und Sport, Schulelternsprechern sowie dem Staatlichen Schulamt von der Koordinierungsstelle für Kinder, Eltern und Großeltern e.V. im Landratsamt Kyffhäuserkreis vorgestellt.
Bisher wurden in verschiedenen Regionen Sachsen-Anhalts 16 Ausbildungen von Schülern zu Schulbusbegleitern vorgenommen.
In der Präsentation wurden die positiven Ergebnisse, auch im Hinblick auf die Stärkung der sozialen Kompetenz, die Förderung der Zivilcourage oder die Entwicklung von Teamgeist der am Projekt beteiligten Schüler, überzeugend dargelegt, so Hengstermann weiter. Nun soll dieses Projekt auch im Kyffhäuserkreis dazu beitragen, die Ordnung und Sicherheit auf dem Weg zur Schule per Bus spürbar zu verbessern.
Sondershausen bötte mit den unterschiedlichen Schularten die besten Voraussetzungen, hier mit der Etablierung des Projektes zu beginnen. Die Einladungen für den Projektstart am 07.06.2011 wurden auch bereits schon verschickt und Hengstermann bat im Interesse unserer Schulkinder um eine engagierte Mitarbeit aller am Projekt zu Beteiligenden. Hengstermann informierte, dass mit Unterstützung von Sondershausens Bürgermeister Joachim Kreyer bereits entsprechende DRK-Ausbildungen gelaufen waren.
Ausführungen zum Sachstand des Zensus 2011:
Insgesamt werden im Kyffhäuserkreis ca. 10.000 Personen durch ca. 80 Mitarbeiter des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises befragt. Im Durchschnitt wurden jedem Mitarbeiter, welcher mit der Durchführung des Zensus 2011 beauftragt wurde, 120 Fragebögen/Befragungen zugeteilt.Die Befragungen werden in der Zeit vom 09. Mai bis zum 31. Juli 2011 von Montag bis Freitag durchgeführt.
Aufgrund von Trittbrettfahrern bittet Hengstermann die zu befragenden Bürgerinnen und Bürger, sich von den Erhebungsbeauftragten des Landratsamtes des Kyffhäuserkreises deren speziellen Ausweis, der mit dem Aufdruck "ZENSUS" und dem Stempel der Erhebungsstelle versehen ist, in Verbindung mit dem Personalausweis vorzeigen zu lassen.
Befragt werden in Thüringen
- alle Eigentümer von Wohnraum
- ca. 9% der Bürger, die durch eine Stichprobenziehung zur Haushaltsbefragung ermittelt wurden sowie
- alle Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften.
Bei einer herkömmlichen Großzählung der Thüringer Bürger würden alle befragt - im Rahmen des Zensus 2011 betrifft dies jedoch nur 1/3 aller Thüringer.
Der Datenschutz und die Datensicherheit seien aufgrund von zertifizierten Sicherheitskonzepten, abgeschotteten Erhebungsstellen, der Verpflichtung aller Mitarbeiter und Erhebungsbeauftragten auf das Statistik- und Datenschutzgeheimnis als auch die nicht stattfindende Rückübermittlung von Daten an die Verwaltung in allen Phasen zu 100% gewährleistet.
Bei der Beantwortung der Fragen besteht gemäß § 18 Zensusgesetz 2011 eine Auskunftspflicht. Das bedeutet, so hengstermann, alle Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Lediglich die Beantwortung der Frage nach dem Bekenntnis zu einer Religion, Glaubensrichtung oder Weltanschauung in der Haushaltebefragung ist freiwillig.
Mehrfachbefragungen sind beim Zensus 2011 durchaus möglich - es werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Häusern oder Wohnungen bei der Gebäude- und Wohnungszählung befragt; sofern ihre Anschrift auch für die Haushaltebefragung ausgewählt wurde, müssen sie auch für diese Befragung Angaben machen.
Bei der Gebäude- und Wohnraumzählung hat man die Möglichkeit, den Fragebogen ausreichend frankiert an das Thüringer Landesamt für Statistik zurückzusenden, die Angaben online unter www.statistik.thueringen.de/zensus zu übermitteln oder portofrei im Landratsamt des Kyffhäuserkreises abzugeben.
Bei diesen Erhebungen hat der auskunftspflichtige Bürger 3 Möglichkeiten zur Beantwortung:
- 1. Interview
- 2. Selbstausfüllung des Fragebogens und anschließender postalischer Rückversand an die zuständige Erhebungsstelle (für die Bürger und Bürgerinnen des Kyffhäuserkreises das Landratsamt des Kyffhäuserkreises in Sondershausen)
- 3. Onlinemeldeverfahren (gesichert durch Verschlüsselung).
Bis zum heutigen Tag, so Hengstermann, sind von den ca. 10.000 Fragebögen für die Stichprobenbefragung bereits 25 Prozent in der Erhebungsstelle des Landratsamtes eingegangen und bearbeitet worden.