So, 18:51 Uhr
05.06.2011
Zu Thema Bildungspaket
Das Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket wurde Ende März 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet. Wie es im Kyffhäuserkreis umgesetzt wurde informierte jüngst Landrat Peter Hengstermann (CDU)...
Antragsberechtigt für das Bildungspaket sind Bezieher von SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und SGB-II-Leistungen.
Seither kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an folgenden Angeboten (auch rückwirkend ab Januar 2011) beantragt werden:
Bis 20. Mai 2011 wurden ca. 350 Anträge im Landratsamt und ca. 800 im Jobcenter gestellt sowie die ersten Bewilligungen ausgesprochen.
Anfangs herrschte große Unkenntnis in der Bevölkerung, wer antragsberechtigt ist und welche Unterlagen benötigt werden, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, so Hengstermann.
Dadurch waren und sind zirka 90% der eingereichten Anträge unvollständig. Positiv gestaltete sich die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten und Essenanbietern, schätzte der Landrat ein.
Hier wurden bereits konkrete Absprachen zur unbürokratischen Umsetzen des Bildungspaketes getroffen und erste Kostenübernahmevereinbarungen geschlossen.
Autor: khhAntragsberechtigt für das Bildungspaket sind Bezieher von SGB II, Wohngeld, Kindergeldzuschlag und SGB-II-Leistungen.
Seither kann die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an folgenden Angeboten (auch rückwirkend ab Januar 2011) beantragt werden:
- 1. eintägige Ausflüge der Schule/Kindertagesstätte,
- 2. mehrtägige Klassenfahrten,
- 3. Schulbedarfspaket,
- 4. Schülerbeförderung,
- 5. ergänzende, angemessene Lernförderung,
- 6. gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung,
- 7. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten oder ähnliches).
Bis 20. Mai 2011 wurden ca. 350 Anträge im Landratsamt und ca. 800 im Jobcenter gestellt sowie die ersten Bewilligungen ausgesprochen.
Anfangs herrschte große Unkenntnis in der Bevölkerung, wer antragsberechtigt ist und welche Unterlagen benötigt werden, um die Leistungen in Anspruch nehmen zu können, so Hengstermann.
Dadurch waren und sind zirka 90% der eingereichten Anträge unvollständig. Positiv gestaltete sich die Zusammenarbeit mit Schulen, Kindertagesstätten und Essenanbietern, schätzte der Landrat ein.
Hier wurden bereits konkrete Absprachen zur unbürokratischen Umsetzen des Bildungspaketes getroffen und erste Kostenübernahmevereinbarungen geschlossen.