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Mi, 12:52 Uhr
06.07.2011

Tendenz: Steigend

Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen
zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind. Wie oft das in Thüringen im vergangenen Jahr passieren musste, das geben wir gern an Sie weiter...


Im Jahr 2010 erfolgten von den Thüringer Jugendämtern 351 Anrufungen des Gerichts zum vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge. Das waren laut Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 28 Fälle bzw. 8,7 Prozent mehr als im Jahr 2009. Jungen waren, wie bereits im Jahr zuvor, häufiger betroffen. Im Jahr 2010 betrug ihr Anteil 54,1 Prozent.

Im Jahr 2010 ordneten die Gerichte Thüringens in 268 Fällen den vollständigen oder teilweisen Entzug der elterlichen Sorge an. Ein Jahr zuvor waren es 259 gerichtliche Maßnahmen. In 141 Fällen (52,6 Prozent) betrafen die Maßnahmen Jungen. Das Personensorgerecht wurde im Jahr 2010 in 222 Fällen ganz oder teilweise auf das Jugendamt übertragen, darunter in 37 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Ein Jahr zuvor waren es 185 Fälle, darunter in 38 Fällen nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Autor: nnz

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