Di, 08:42 Uhr
12.07.2011
Urlaubszeit – Reisezeit
Knappschaft empfiehlt zusätzlichen Schutz für Reise ins Ausland. Dazu erreichte kn aus Sondershausen folgende Meldung mit einer Servicenummer...
Wer während eines Urlaubs im Ausland krank wird und medizinische Hilfe braucht, für den kann es unter Umständen sehr teuer werden. Die Knappschaft, Geschäftsstelle Sondershausen, empfiehlt daher, Auslandsurlaubern, sich in jedem Fall durch eine private Auslandskrankenversicherung zusätzlich abzusichern. Die Mitarbeiter halten weitere Informationen zum Thema Gesundheitsschutz im Ausland unter der Telefonnummer 03632 657-0 bereit. Die Geschäftsstelle ist ab sofort jeden Donnerstag bis 18:00 Uhr zu erreichen.
Grundsätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten nur in den Ländern übernehmen, mit denen entsprechende überstaatliche Regelungen bestehen bzw. zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurden. Hier sichert der jeweilige Anspruchsvordruck (Auslandskrankenschein) zwar die Leistungen der dortigen Krankenversicherung. Jedoch ist damit keine unbegrenzte Kostengarantie verbunden.
So sind im Ausland teilweise hohe Selbstbeteiligungen vorgesehen. Zudem behandeln viele Ärzte trotz bestehender Abkommen oftmals nur gegen Privathonorar. Eine Erstattung der entstehenden Kosten ist jedoch nur in Höhe der vorgesehenen Kassensätze möglich. Die Differenz kann erheblich sein.
Autor: khhWer während eines Urlaubs im Ausland krank wird und medizinische Hilfe braucht, für den kann es unter Umständen sehr teuer werden. Die Knappschaft, Geschäftsstelle Sondershausen, empfiehlt daher, Auslandsurlaubern, sich in jedem Fall durch eine private Auslandskrankenversicherung zusätzlich abzusichern. Die Mitarbeiter halten weitere Informationen zum Thema Gesundheitsschutz im Ausland unter der Telefonnummer 03632 657-0 bereit. Die Geschäftsstelle ist ab sofort jeden Donnerstag bis 18:00 Uhr zu erreichen.
Grundsätzlich kann die gesetzliche Krankenversicherung Behandlungskosten nur in den Ländern übernehmen, mit denen entsprechende überstaatliche Regelungen bestehen bzw. zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurden. Hier sichert der jeweilige Anspruchsvordruck (Auslandskrankenschein) zwar die Leistungen der dortigen Krankenversicherung. Jedoch ist damit keine unbegrenzte Kostengarantie verbunden.
So sind im Ausland teilweise hohe Selbstbeteiligungen vorgesehen. Zudem behandeln viele Ärzte trotz bestehender Abkommen oftmals nur gegen Privathonorar. Eine Erstattung der entstehenden Kosten ist jedoch nur in Höhe der vorgesehenen Kassensätze möglich. Die Differenz kann erheblich sein.
