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Mi, 10:26 Uhr
20.07.2011

Richter Kropp: Kein schönes Mietverhältnis

Das Verhältnis zwischen Nachbarn oder Mietern ist vielfach gestört. Da werden Abfälle über die Gartenmauer geworfen oder wüste Drohungen ausgestoßen. Mit einem besonderen Mietverhältnis hatte es jetzt das Amtsgericht Sondershausen zu tun...


In Sondershausen leben ein Mieter und seine Vermieter, ein Ehepaar, im Streit. Hintergrund sind titulierte Forderungen aus dem Mietverhältnis zu Gunsten der Vermieter in Höhe von 13.000 Euro gegen den Mieter. Eine Vollstreckung hatte bislang keinen Erfolg, zumal der Mieter pleite ist und die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Gleichwohl betrieben die Vermieter die Vollstreckung weiter, da sich Jagdwaffen im Besitz des Mieters befinden. Am 21. September 2010 rief der Mieter bei den Vermietern in Sondershausen an. Als die Vermieterin den Anruf entgegen nahm, äußerte der Mieter in gekünstelt gebrochenem Deutsch: „Ich schneiden Kopf ab, wenn das nicht aufhört!“

Diesem Anruf folgten dann weitere, etwa 10 bis 15 Anrufe, teils mehrmals täglich, durch den Mieter, wobei dieser bedrohliche und beschimpfende Äußerungen, wie „Gauner“ und „Kopf ab, wenn das nicht aufhört“, von sich gab. Dem subjektiven Empfinden der Vermieter nach gingen die Anrufe in der Häufigkeit zum nahenden Verhandlungstermin hin zurück.

Wegen Bedrohung hatte das Amtsgericht Sondershausen einen Strafbefehl in Höhe von 900 Euro erlassen, der angeklagte Mieter hatte hiergegen Einspruch eingelegt. Vor Gericht trug er vor, dass er die Anrufe nicht getätigt habe. Das Gericht glaubte aber den Vermietern, welche sehr sachlich und zurückhaltend auftraten.

Strafrichter Gerald Fierenz verurteilte den Mieter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro. Der vorbestrafte Mann hat hiergegen Rechtsmittel eingelegt. So wird der Streit zwischen Mieter und Vermieter noch die nächste Instanz beschäftigen. Die Mietschulden sind bislang nicht bezahlt worden, dies war aber auch nicht Thema dieser amtsgerichtlichen Verhandlung.
Autor: nnz

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Kommentare
Wolfi65
20.07.2011, 10:38 Uhr
Wenn man da liest!
Die Mietpartei ist pleite und hat eine eidestattliche Versicherung abgegeben und hat im gleichen Athemzuge die Mietrückstände nicht bezahlt. Wovon denn auch? Und jetzt kommen noch 1300,- Euro für den Strafbefehl dazu. Wo soll denn das noch hinführen?

Am besten das zerüttete Mietverhältnis beenden, bevor noch Jemand zu Schaden kommt, denn eine finanzielle Lösung ist nicht in Sicht.

Aber schön, dass die Justiz einen finanziell am Ende Stehenden, noch durch einen Strafbefehl den Todesstoß versetzt!
Meine Hochachtung vor der deutschen Justiz geht immer mehr parallel zum Wert des Euros.
Nach unten!
kompostie
20.07.2011, 17:49 Uhr
auf die strasse setzen
der mieter ist vorbestraft, hat 13.000 Euro mietschulden, 1.300 Euro strafbefehl hin oder her, warum hat er nicht seine jagdwaffen verkauft um wenigstens guten willen zu zeigen? aber es ist ja so, als vermieter ist man immer der ar...., sowas gehört auf die strasse gesetzt.
Wolfi65
21.07.2011, 07:56 Uhr
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