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Berufserkrankungen Wismut

Montag, 29. Oktober 2012, 15:50 Uhr
Zum Beitrag "Neues aus Berlin (113) vom Mittwoch, dem 12. September 2012 (Neues aus Berlin (113)) Regt sich Widerspruch. Die Abgeordnete Kersten Steinke (Die Linke) hatte darin informiert, dass am 12. September der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages "…die erleichterte Anerkennung von Berufskrankheiten für ehemalige Beschäftigte der Wismut AG abgelehnt" habe. Bundestagsmitglied Günter Baumann CDU), Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen, stellt dazu fest:


In einer am 12. September vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages behandelten Petition zu einem Einzelfall ging es um die rückwirkende Anerkennung von Krankheiten als Berufskrankheit und eine entsprechende Hinterbliebenenrente.

Im untersuchten Fall war die inzwischen leider verstorbene Person in ständiger ärztlicher und gutachterlicher Betreuung. Die Berufsgenossenschaft führte mehrere Feststellungsverfahren durch, da sich die Abgrenzung zwischen arbeitstechnisch bedingter und spontaner Erkrankung als schwierig erwies. Die nach dem Tode durchgeführte Autopsie sprach jedoch für eine frühere röntgenologische Fehldiagnose und für das Zurückführen der Beschwerden auf eine frühere Erkrankung und auf Tabakkonsum. In solch einem Fall kann der Petitionsausschuss nicht helfen und muss das Anliegen ablehnen.

Außerdem weise ich in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages im Zusammenhang mit früheren Petitionen ehemaliger Beschäftigter der Wismut AG darauf hingewirkt hat, dass die Liste der Berufskrankheiten, die für diesen Personenkreis typisch sind, überarbeitet wurde. Wir sind sehr froh, dass uns das gelungen ist.

Günter Baumann - CDU
Vorsitzender der Arbeitsgruppe Petitionen
Autor: khh

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