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Do, 16:26 Uhr
22.09.2011

Das kann noch Tage dauern...

Auf dem Bahnhof Bleicherode Ost haben die Aufräumarbeiten nach dem schweren Zugunglück vorige Nacht begonnen. Noch allerdings wird es Tage dauern, bis auf diesem Abschnitt wieder Züge fahren dürfen. Wir bringen Sie auf den neuesten Stand der Dinge...

Der Unglücksort am Nachmittag (Foto: nnz) Der Unglücksort am Nachmittag (Foto: nnz)

Bleicherodes Bürgermeister Frank Rostek geht davon aus, dass die Abpumparbeiten an den beschädigten Kesselwagen und aus dem Waggon mit dem Lösungsmittel gegen Abend abgeschlossen sein werden. Dann erst können die Menschen wieder zurück in ihre Häuser. Für die Bahn selbst beginnt dann die eigentliche Arbeit. Zuerst müssen alle havarierten Waggons auf die Schienen gestellt werden. Bei denen das nicht möglich, zum Beispiel bei den beiden ausgebrannten Kesselwagen und der einen Lok, müssen die mit Kränen auf Spezialfahrzeuge geladen werden. Das einst rollende Material wird auf Hilfsdrehgestelle gehoben.

Dann erst kann auf einer Länge von 500 Metern der jetzige Gleiskörper (Schienen, Schwellen, Schotter) ausgebaut, kontaminiertes Erdreich entsorgt und alles komplett wieder aufgebaut werden. Und das, das kann noch Tage dauern. Keine Auskunft gab es bislang zur Ursache des Unglücks sowie zur Schadenshöhe.

Der Sprecher der Bundespolizei, Torsten Henkel, sagte der nnz und kn, dass seine Behörde Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen habe. Das sei immer dann der Fall, wenn ein Bahnfahrzeug in einen Unfall verwickelt sei. Die Spurensuche am Unfallort sei abgeschlossen, die Spuren müssen ausgewertet werden. Dazu bedient sich die Bundespolizei der fachlichen Unterstützung des Eisenbahn Bundesamtes. Am Ende dessen Ermittlungen wird ein Gutachten stehen.

Die Frage ob der eine Güterzug noch langsam gefahren sei oder gestanden habe, wollte sich Henkel ebenfalls nicht äußern. Das werde die Auswertung der Fahrtenschreiber ergeben.
Autor: nnz

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Kommentare
J.K.
22.09.2011, 23:31 Uhr
kleiner Fehler
Es müsste heißen "gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr" und nicht Straßenverkehr!
_____________________________________________
Anmerkung der Red: Ist korrigiert, trotzdem danke.
Wolfi65
23.09.2011, 09:24 Uhr
Und wieder falsch
Es heißt nicht Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr, sondern in den Bahnverkehr.(§ 315 STGB) Schienen oder Gleise können nicht verkehren, da diese fest installiert oder auch eingebaut sind. Bahnen oder Zuege können verkehren. Das nur am Rande!
J.K.
23.09.2011, 20:34 Uhr
@Wolfi65
Ich denke, dann ist das die neue Bezeichnung, denn als ich noch (bis 2000) als Sicherheitskraft für die Bahn arbeitete, hieß es noch so. Und in den Medien (MDR, RTL etc.) wurde es auch so genannt.

Weiterhin denke ich, dass es sich einfach so im Sprachgebrauch eingewöhnt hat, denn man spricht ja auch vom "Straßenverkehr" und Straßen selbst können ja auch nicht verkehren.

Man kann es also auslegen wie man will - nur Straßenverkehr war in dem Beitrag definitiv falsch.
Wolfi65
24.09.2011, 09:00 Uhr
Sicherheitskräfte
müssen nicht unbedingt die Fahrdienstvorschrift und die Oberbauvorschrift kennen, zumal die Sicherung im Gleisbereich heute ausschließlich den Privatfirmen unterliegt.
Für die Sicherung im Gleisbereich gibt es ja die Unfallverhütungsvorschriften.(UVV oder GUV-VD 33 seit 2003)

Es ist nicht die Aufgabe eines Sicherungsposten und oder einer Sicherungsaufsicht, sich um Fachausdrücke den Kopf zu zerbrechen.
Es reicht, wenn die Konzernmitarbeiter dieses machen müssen.
Und wie Sie, Herr Datenretter schon schrieben.
Sie sind seit dem Jahr 2000 raus aus der Sache.
Die Fahrdienstvorschrift von heute, ist die Fahrdienstvorschrift von gestern, mit all ihren Einbesserungen.Aber seien Sie nicht traurig.
Ich bin auch seit drei Jahren nicht mehr dabei, weil mir die Fahrten auf die Baustellen(Mobilität die vom Arbeitgeber verlangt wird), langsam zu teuer geworden sind.
Heute Rostock und Morgen München geht nicht mehr.
Aber man wollte es doch so haben?!
Aber das ist hier kein Chat!
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