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Mo, 22:29 Uhr
19.12.2011

Räum- und Streupflichten sind zu beachten

Der Winter ist in den Startlöchern. Der Boden ist zwar noch nicht gefroren aber Minusgrade und gelegentliche Schneefälle führen auch jetzt scho zu Glätte. Deshalb erinnert der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen an die Einhaltung der Räum- und Streupflichten.

Gemäß der Regelungen der Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Sondershausen vom 02.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung ist dabei Nachfolgendes zu beachten:
1) Schneefall: Räumung der Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor Grundstücken entlang der Grundstücksgrenze in einer Breite von mindestens 1,50 m.

2) Schneeglätte: Abstumpfung der genannten Flächen

3) Eisglätte: Abstumpfung des gesamten Gehweges, der Zugänge zur Fahrbahn und zu Überwegen in einer Breite von mindestens 2 m; noch nicht ausgebauter Gehwege und sonstiger Straßenteile mindestens 1,50 m - in der Regel beginnend ab der Grundstücksgrenze.
Bei fehlenden Gehwegen (insb. in Fußgängerzonen) gilt ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.
Zum Abstumpfen sind Sand, Kies und ähnliche Materialien zu verwenden.

Die Räum- und Streupflicht gilt werktags zwischen 07:00 - 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen zwischen 08:00 - 20:00 Uhr. Sie ist bei Eintreten der entsprechenden Witterungslagen unverzüglich durchzuführen.

Wer selbst nicht in der Lage ist, seinen Pflichten nachzukommen, sollte damit einen "Dritten" beauftragen. Gern gehen die Mitarbeiter im Fachbereich Bau & Ordnung Hinweisen nach, um nach deren Prüfung schnelle Abhilfe zu schaffen.
Autor: khh

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