Do, 22:38 Uhr
29.03.2012
Änderung Hundesteuersatzung ausgesetzt
Das die 1. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Hundesteuern nicht ohne Diskussion durch den Stadtrat Sondershausen laufen würde war klar, aber dass sie bis zur nächsten Sitzung (31.Mai) ausgesetzt wurde, überraschte heute doch...
Den Hauptausschuss hatte die Änderungssatzung noch passiert. Mit der Satzungsänderung sollte die bisherige Satzung an das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni angepasst werden. Für sogenannte gefährliche Hunde (lt. neuem Gesetz) sollten die Hundsteuern für diese Hunde drastisch erhöht werden, von 50 Euro auf 500 Euro.
In der ersten Reihe der Besucher hatten Hundeliebhaber dieser "gefährlichen" Rassen Platz genommen und wollten zu Wort kommen. Laut Geschäftsordnung des Stadtrates ist das aber nicht so ohne weiteres möglich. Stadträtin Sigrid Rößner (Die Linke) stellte mit Nachdruck den Antrag, der Stadtrat möge den Besuchern Rederecht erteilen. Bei einer Enthaltung wurde dem einstimmig zugestimmt.
Die Hundebesitzer führten ins Feld, dass ihre Hunde entsprechend ausgebildet und mit einem Kennzeichnungschip versehen sein. Eine Physiotherapeutin führte zusätzlich ins Feld, dass sie ihre angeblichen gefährlichen Hunde in Bad Frankenhausen sogar zur Therapie bei Erkrankten einsetzt. Bei meinem Verdienst, führte sie ins Feld, kann ich mir die zwei Hunde nicht mehr leisten. Muss ich erst wieder zurück nach Baden-Württemberg ziehen, so ihre Frage.
Es gab auch Kritik in anderer Richtung, wonach viele Hundebesitzer ihre Hunde falsch anmelden. Dieser Personenkreis hat relativ leichtes Spiel, weil städtische Behörden in der Regel kein Chip-Lesegerät haben.
Von den Hundebesitzern wurde gefordert, dass es zumindest Ausnahmegenehmigungen geben müssen.
In die gleiche Kerbe schlugen dann nochmals die Stadträte Hartmut Thiele (CDU) und Tobias Schneegans (VS) und Rößner forderte Bestandsschutz bei der Hundesteuer. Wer bereits einen angemeldeten Hund besitzt solle auch den alten Steuersatz zahlen.
Gerade letzte Forderung macht viel Sinn, denn was soll aus den Hunden werden, deren Besitzer die höheren Steuern nicht bezahlen können? Ab ins Tierheim oder gar Spritze beim Tierarzt? Zurecht beklagte Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU), dass es nicht akzeptabel ist, dass es von der Landesregierung zum Gesetz noch keine Durchführungsbestimmungen gibt. Nun, morgen ist die Landeschefin in Sondershausen, zwar bei der Bundeswehr, aber Kreyer sollte eine vielleicht ruhige Minute nutzen, der "Landesmutter" mal diesbezüglich vorsichtige auf die sprichwörtlichen Schuhe treten.
Kreyer beklagte auch, dass von der Stadt geplante Erleichterungen für die Hundbesitzer, von der Kommunalaufsicht des Kreises nicht akzeptiert worden seien. Kreyer selbst Schirmherr der Terrierausstellungen auf dem Possen, stimmte sich noch während der Sitzung mit Stefan Schard von der zentralen Verwaltung ab und zog dann ohne Abstimmung die Beschlussvorlage wieder zurück. Man will doch nochmals mit der Kommunalaufsicht und dem Land verhandeln und vertagte die Entscheidung auf den 31. Mai.
Schwere Kritik kam von den Hundebesitzern auch zu einem anderen Punkt. Es kann doch nicht sein, dass die Dame mit den vier gefährlichen Hunden in Sachsenburg (tödlicher Biss war letzter Anlass für das Gesetz) bereits wieder zwei Hunde hat? Ganz unberechtigt ist die Frage sicher nicht.
Autor: khhDen Hauptausschuss hatte die Änderungssatzung noch passiert. Mit der Satzungsänderung sollte die bisherige Satzung an das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor Tiergefahren vom 22. Juni angepasst werden. Für sogenannte gefährliche Hunde (lt. neuem Gesetz) sollten die Hundsteuern für diese Hunde drastisch erhöht werden, von 50 Euro auf 500 Euro.
In der ersten Reihe der Besucher hatten Hundeliebhaber dieser "gefährlichen" Rassen Platz genommen und wollten zu Wort kommen. Laut Geschäftsordnung des Stadtrates ist das aber nicht so ohne weiteres möglich. Stadträtin Sigrid Rößner (Die Linke) stellte mit Nachdruck den Antrag, der Stadtrat möge den Besuchern Rederecht erteilen. Bei einer Enthaltung wurde dem einstimmig zugestimmt.
Die Hundebesitzer führten ins Feld, dass ihre Hunde entsprechend ausgebildet und mit einem Kennzeichnungschip versehen sein. Eine Physiotherapeutin führte zusätzlich ins Feld, dass sie ihre angeblichen gefährlichen Hunde in Bad Frankenhausen sogar zur Therapie bei Erkrankten einsetzt. Bei meinem Verdienst, führte sie ins Feld, kann ich mir die zwei Hunde nicht mehr leisten. Muss ich erst wieder zurück nach Baden-Württemberg ziehen, so ihre Frage.
Es gab auch Kritik in anderer Richtung, wonach viele Hundebesitzer ihre Hunde falsch anmelden. Dieser Personenkreis hat relativ leichtes Spiel, weil städtische Behörden in der Regel kein Chip-Lesegerät haben.
Von den Hundebesitzern wurde gefordert, dass es zumindest Ausnahmegenehmigungen geben müssen.
In die gleiche Kerbe schlugen dann nochmals die Stadträte Hartmut Thiele (CDU) und Tobias Schneegans (VS) und Rößner forderte Bestandsschutz bei der Hundesteuer. Wer bereits einen angemeldeten Hund besitzt solle auch den alten Steuersatz zahlen.
Gerade letzte Forderung macht viel Sinn, denn was soll aus den Hunden werden, deren Besitzer die höheren Steuern nicht bezahlen können? Ab ins Tierheim oder gar Spritze beim Tierarzt? Zurecht beklagte Bürgermeister Joachim Kreyer (CDU), dass es nicht akzeptabel ist, dass es von der Landesregierung zum Gesetz noch keine Durchführungsbestimmungen gibt. Nun, morgen ist die Landeschefin in Sondershausen, zwar bei der Bundeswehr, aber Kreyer sollte eine vielleicht ruhige Minute nutzen, der "Landesmutter" mal diesbezüglich vorsichtige auf die sprichwörtlichen Schuhe treten.
Kreyer beklagte auch, dass von der Stadt geplante Erleichterungen für die Hundbesitzer, von der Kommunalaufsicht des Kreises nicht akzeptiert worden seien. Kreyer selbst Schirmherr der Terrierausstellungen auf dem Possen, stimmte sich noch während der Sitzung mit Stefan Schard von der zentralen Verwaltung ab und zog dann ohne Abstimmung die Beschlussvorlage wieder zurück. Man will doch nochmals mit der Kommunalaufsicht und dem Land verhandeln und vertagte die Entscheidung auf den 31. Mai.
Schwere Kritik kam von den Hundebesitzern auch zu einem anderen Punkt. Es kann doch nicht sein, dass die Dame mit den vier gefährlichen Hunden in Sachsenburg (tödlicher Biss war letzter Anlass für das Gesetz) bereits wieder zwei Hunde hat? Ganz unberechtigt ist die Frage sicher nicht.
