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So, 07:00 Uhr
30.09.2012

Vorsicht mit Drachen

Ein sonniges Herbstwochenende hat sich angekündigt. Ein Freizeitspaß für Jung und Alt ist es, im Herbstwind einen Drachen steigen zu lassen. Damit das Vergnügen nicht zur Unfallfalle wird, sollten jedoch einige wichtige Experten-Hinweise des TÜV Thüringen berücksichtigt werden...


Aus dem herbstlichen Spaß kann schnell eine Gefahr erwachsen, nicht nur für den Drachenlenker selbst, sondern auch für sein Umfeld. „Dass der Drachen ungewollt in einem Baum landet, ist da das kleinste Übel. Schlimmer wird es dann, wenn das Fluggerät Autos oder Gebäude beschädigt oder gar unbeteiligte Dritte verletzt“, warnt Marco Kopelmann, Fachabteilungsleiter für Fliegende Bauten beim TÜV Thüringen.

„Die unmittelbare Nähe zu Hochspannungsleitungen, Fahrleitungen, Bahnlinien und Straßen ist unbedingt zu meiden. Hier sollte ein Mindestabstand von 600 Metern eingehalten werden. Die Drachenschnur sollte nicht länger als 60 bis 100 Meter sein“, so Kopelmann Neben der Hochspannungsgefahr von Freileitungen besteht natürlich auch bei Gewittern die Gefahr eines elektrischen Schlags.

Einige Orte sind für das Steigenlassen von Drachen untersagt. Dazu zählen unter anderem landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Natur- und Tierschutzgebiete. Zu Flughäfen beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand 1,5 Kilometer. Wer diese Entfernung unterschreitet, begeht eine verbotene Nutzung des Luftraums.

Drachen zählen in Deutschland zu den Luftfahrzeugen, egal wie lang die Leine ist. Wer einen Drachen steigen lässt, hat in der Regel dafür keinen Versicherungsschutz, gibt Marco Kopelmann außerdem zu bedenken. „Für eventuelle Schäden, die aus dem Hobby entstehen, muss der Drachenführer im Zweifel selbst aufkommen“, so Kopelmann.

Beim Kauf eines Drachens empfiehlt der TÜV Thüringen-Experte, auf das GS-Zeichen zu achten. Drachen in Leichtbauweise aus Kunststoff ohne Metall sind wesentlich sicherer als selbstgebaute Drachen.
Autor: red

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