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Di, 09:54 Uhr
06.11.2012

Sperrfrist um sechs Monate verkürzen

Wer seine Fahrerlaubnis aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Verkehrsdelikten verloren hat, muss oftmals mit einer Fahrerlaubnis-Sperrfrist rechnen. Während dieser Sperrzeit darf die zuständige Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis nicht wiedererteilen. Doch es geht auch schneller...


Oftmals umfasst eine solche Sperrfrist sehr lange Zeiträume von 12 Monaten und länger. Für Betroffene, die im täglichen Leben auf ihren Führerschein angewiesen sind, ist das besonders bitter. Daher ist es ratsam, durch juristischen Beistand frühzeitig zu versuchen, eine Sperrfristverkürzung zu bewirken.

„Viele Gerichte akzeptieren für eine Sperrfristverkürzung entsprechende Nachweise geeigneter verkehrspsychologischen Maßnahmen zur Förderung der Kraftfahreignung“, erläutert Susanne Nitzsche, Verkehrspsychologin der Schulungsstelle Kraftfahreignung des TÜV Thüringen. „Die Dauer und Art einer solchen Maßnahme, also ob in einem Kurs oder als Einzelstunden, werden dabei individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt“ so Nitzsche.

In einem kürzlich ergangenen Beschluss des Amtsgerichts Grimma wurde einem Antragsteller nach einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,3 Promille, nach der Teilnahme an einem verkehrspsychologischem Intensiv-Coaching die im Strafbefehl verhängte Sperrfrist von 13 Monaten um sechs Monate verkürzt. Möglich wurde dies, da der Antragsteller unmittelbar mit Beginn seiner Sperrfrist eine orientierende Eingangsberatung mit einer Verkehrspsychologin des TÜV Thüringen in Anspruch nahm.

Anschließend durchlief er das zeitlich überschaubare verkehrspsychologische Intensiv-Coaching. Über die Teilnahme wurde ihm ein Zertifikat ausgestellt, welches ihm bescheinigte, dass er eine risikobewusstere Einstellung im Straßenverkehr entwickelt hat. Die Einschätzung seiner Rückfallwahrscheinlichkeit zu weiteren Trunkenheitsfahrten reduzierte sich auf das Maß bisher nicht aufgefallener Kraftfahrer.

Von diesem Vorgehen können außerdem Betroffene profitieren, die für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ein positives Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung beibringen müssen, zum Beispiel bei einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille und höher.

„Da nach einer abgekürzten Sperrfrist der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis früher möglich ist, und sich Betroffene zudem durch die Teilnahme an einer solchen verkehrspsychologischen Maßnahme für die anstehende Begutachtung qualifizieren, werden die Erfolgsaussichten unter erheblicher Zeitersparnis nachweislich gesteigert“, berichtet Verkehrspsychologin Susanne Nitzsche. „Ist nach Rücksprache mit dem Gericht beziehungsweise mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ein solches Verfahren aussichtsreich, sollten Betroffene sofort einen Beratungstermin vereinbaren“, rät Nitzsche.

In Thüringen unterhält der TÜV Thüringen Schulungsstellen für Kraftfahreignung in Erfurt, Eisenach, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Weimar und Zella-Mehlis. Betroffene können sich unter der kostenlosen Hotline 0800 – 773 81 82 vorab informieren.
Autor: red

Kommentare
geloescht.otto
06.11.2012, 10.36 Uhr
Wer wegen Alkohol oder Drogen
seinen Führerschein verliert, hat es sich doch wohl selbst zu zuschreiben! Keiner wird gezwungen Alkohol zu trinken oder Drogen zu nehmen und dann noch Auto zu fahren.
Die dafür ausgesprochenen Strafen erachte ich als viel zu gering und immer gibt es ein Hintertürchen um diese dann auch noch zu umgehen.

Die Kraftfahrer, die das Leben und die Gesundheit anderer (meistens Unschuldiger und Unbeteiligter) so leichtfertig aufs Spiel setzen, sollten auch den Mumm haben zu ihrer Tat zu stehen!!
Marie
06.11.2012, 12.28 Uhr
ganz Ihrer Meinung Otto
kein Wunder wenn sich niemand mehr an Gesetze hält, wenn die Einhaltung der selben so lasch durchgesetzt wird. Konsequent ist anders. So wird das nie was. Die Leittragenden sind ja die anderen. Hauptsache der Verursacher kann schnell wieder auf die Straße....
Sissi
06.11.2012, 12.40 Uhr
Führerschein für immer und ewig weg
Wer unter Alkohol- und Drogen im Strassenverkehr teilnimmt, und noch andere unschuldige Verkehrsteilnehmer gefährdet, sollte mit einer sehr hohen Geldstrafe bestraft werden, und den Führerschein dürfte Er auch nicht wieder bekommen.
E20
06.11.2012, 14.12 Uhr
@sissi
da wäre ich sofort dafür, aber einen Haken gibt es da. Solange die Möglichkeit des Alkoholkonsums bei der Teilnahme am Straßenverkehr von Gesetzesseite eingeräumt wird, solange wird das Gummiband nicht reissen. Also hier muß endlich eine 0-Promille Grenze her.
Mr. Nordhausen
06.11.2012, 16.55 Uhr
Tropfen auf den heißen Stein
die 0 Promille Grenze wäre nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das würde genau wie jetzt die Autofahrer nicht davon abhalten vor Antritt der Fahrt Alkohol oder Drogen zu konsumieren.

Sie müssten lebenslanges fahrverbot, hohe Geldstrafen, Arbeitsstunden oder in harten Fällen Gefängnisstrafen bekommen. Nur solche Strafen und deren Durchsetzung können wirklich abschrecken.
frank der 1.
06.11.2012, 17.25 Uhr
Hallo Mr. NDH
ist zwar ein tropfen auf den heißen Stein aber steiger Tropfen höllt den Stein.
Komisch niemand spricht sich für das Saufen und Kiffen am Steuer aus. Warum nicht weil es im höchsten Maße gefährlich ist und andere Menschen gefährdet.

Alkohol am Steuer wird mehr und mehr zum Kavaliersdelikt. Dieses zeigt uns ja der Artikel.Für mich unfassbar, einfach nur ignorant vom Gesetzgeber. Wenn es nach den Grünen geht werden Drogen bald legalisiert. Was dann im Strassenverkehr los ist? Zugekiffte Autofahrer die als tickende Zeitbomben über die Strassen im Vollrausch rasen!!! Was für eine Zukunft

Die Strafen für solche Delikte mit oder ohne Schaden sind viel zugering.
Paulinchen
06.11.2012, 18.36 Uhr
Den Kommentaren ...
... gibt es nichts hinzuzufügen. Wer säuft, der läuft!
TeeEff
06.11.2012, 19.46 Uhr
Viele fahren unter Drogen...
z.B. Medikamenten - obwohl oft genug im Beipackzettel steht, das die Medikamente z.B. die Reaktionsgeschwindigkeit usw. einschränken und man damit keine Maschinen bedienen sollte.
Das gilt z.B. für etliche Erkältungs- und Schmerzmittel und andere mehr.

Komisch - darüber regt sich keiner auf - dabei ist Medikamentenmißbrauch DER häufigste Rausch- und Suchtmittelgebrauch überhaupt, mit immenser Dunkelziffer!
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